Weichen für Wahlen gestellt

Eingereichte Wahlvorschläge behalten Gültigkeit.
Die Weichen für die Abhaltung der Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen im kommenden September hat der Landtag in seiner gestrigen Sitzung gestellt. Konkret wurde mit der Änderung des Gemeindewahlgesetzes klargestellt, dass es sich im September formal um einen völlig neuen Wahlgang handelt. Trotzdem würden die für den März-Termin eingereichten Wahlvorschläge ihre Gültigkeit behalten. Der Beschluss fiel einstimmig.
Ursprünglich hätten die Gemeindevertretungswahlen am 15. März 2020 stattfinden sollen. Der Urnengang wurde jedoch wegen der Corona-Pandemie zum Schutz der Bevölkerung und der Wahlkommissionen kurzfristig abgesagt. Als Grundlage für die Absage habe der Artikel 14 der Landesverfassung gedient. In diesem steht: „Bei außerordentlichen Verhältnissen, welche die Durchführung fälliger Gemeindevertretungswahlen unmöglich machen, können die Wahlen bis zu neun Monate nach Beendigung dieser Verhältnisse durchgeführt werden.“
Die neuen Bestimmungen im Gemeindewahlgesetz sehen nun vor, dass die Landesregierung die Gemeindewahlen neu auszuschreiben hat, mit einem neuen Stichtag wird es für die Wahl im September auch ein „aktuelles“ Wählerverzeichnis geben. Alle auf den ursprünglichen Wahltag ausgerichteten Wahlhandlungen sind ungültig – das betrifft etwa die Wahlkarten. Bereits bei den Wahlbehörden eingelangte Wahlkarten müssen ungeöffnet vernichtet werden.
Die einzige Ausnahme bilden die für März eingebrachten und abgeschlossenen Wahlvorschläge – diese behalten ihre Gültigkeit, damit Wahlwerber nicht neuerlich Unterschriften sammeln müssen. Eine Abänderung von Wahlvorschlägen sei aber möglich. Im März wären 214 Parteilisten bei der Gemeindevertretungswahl und 134 Kandidaten bei der Bürgermeisterdirektwahl angetreten.
Verkürzung der Periode
Kontrovers diskutiert wurde hingegen eine Verkürzung der Legislaturperiode, die eine Durchführung der für 2025 anstehenden Gemeindevertretungswahl im März ermöglichen würde. Dafür wäre eine Änderung der Landesverfassung nötig, was Neos, FPÖ und SPÖ für sachlich nicht begründbar hielten. Über die Änderung wurde am Abend im Landtag abgestimmt.