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Versehentlicher Schuss in Bauch des Kollegen

23.07.2021 • 09:00 Uhr
Der Erstangeklagte wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Körperverletzung, Vortäuschung einer Straftat und illegalen Waffenbesitzes verurteilt. <span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Der Erstangeklagte wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Körperverletzung, Vortäuschung einer Straftat und illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Symbolbild/Hartinger

Projektil von Druckluftgewehr musste operativ entfernt werden.

Beim Hantieren mit einem fremden Druckluftgewehr löste der 25-jährige Erstangeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen am 8. August 2020 im Bezirk Feldkirch versehentlich den Abzug aus. Das Projektil drang in den Bauch eines 19-jährigen Kollegen ein. Das schwer verletzte Opfer musste nach dem erlittenen Bauchschuss operiert werden.

Vortäuschung einer Straftat

Der Erstangeklagte und der 24-jährige Drittangeklagte wollten den Unfall vertuschen und behaupteten vor der Polizei, ein unbekannter Täter habe ihrem Kollegen auf einem Parkplatz in den Bauch geschossen. Der 25-jährige Zweitangeklagte überließ dem gleichaltrigen Erst­angeklagten sein Luftgewehr, obwohl er wusste, dass gegen den arbeitslosen Vorbestraften ein Waffenverbot bestand.

Der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Erstangeklagte wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Körperverletzung, Vortäuschung einer Straftat und illegalen Waffenbesitzes zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Die mögliche Höchststrafe wären zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft.

Strafmaß

Über den vorbestraften Zweitangeklagten mit dem Netto-Monatseinkommen von 2000 Euro wurde nach Paragraf 50 des Waffengesetzes eine Geldstrafe von 3000 Euro (150 Tagessätze à 20 Euro) verhängt. Der unbescholtene Drittangeklagte kam wegen Vortäuschung einer Straftat mit einer Geldstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je 4 Euro) davon.

Keines der drei Urteile ist rechtskräftig. Die geständigen Angeklagten akzeptierten die Entscheidung von Richterin Claudia Hagen. Alexander Juen, der Verteidiger des ­Drittangeklagten, merkte an, alles sei dumm gelaufen. Wenn der Vorfall erfunden worden wäre, hätte ihn niemand geglaubt.