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Haftaufseher angeklagt: Daten weitergegeben

12.12.2021 • 11:00 Uhr
Ein Justizwachebeamter steht im Jänner vor Gericht. <span class="copyright">Symbolbild/Paulitsch</span>
Ein Justizwachebeamter steht im Jänner vor Gericht. Symbolbild/Paulitsch

Prozess um Verletzung des Amtsgeheimnisses im Jänner.

Wegen des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck einen Feldkircher Justizwachebeamten am Landesgericht Feldkirch angeklagt. Das teilte auf Anfrage Staatsanwalt Hansjörg Mayr mit. Mayr ist der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, die anstelle der Staatsanwaltschaft Feldkirch mit den Ermittlungen betraut worden ist.
Dem Angeklagten werde vorgeworfen, so Mayr, dass er im Vorjahr dienstliche Dokumente aus einem privaten USB-Stick der Leiterin der Justizanstalt Feldkirch einem Journalisten zur Verfügung gestellt und damit das Amtsgeheimnis verletzt habe. Darunter befinden sich auch Schreiben, die den damaligen Untersuchungshäftling betrefffen, der inzwischen wegen Mordes in der BH Dornbirn verurteilt wurde.

Bis zu drei Jahre Haft drohen

Der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch finde am 13. Jänner statt, berichtete Mayr. Geleitet wird die Verhandlung von Richterin Magdalena Rafolt. Für den Fall eines Schuldspruchs sieht das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Gefängnis vor. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Nicht angeklagt wurde laut Mayr, dass der Justizwachebeamte Daten aus dem USB-Stick auch der Datenschutzbehörde geschickt hat.

Auf dem privaten USB-Stick waren private und dienstliche Dokument. <span class="copyright">Symbolbild/APA</span>
Auf dem privaten USB-Stick waren private und dienstliche Dokument. Symbolbild/APA

Der Angeklagte soll mehr als 2000 gelöschte Dokumente des Datenträgers wiederhergestellt haben. Die Leiterin der Justizanstalt gibt an, auf ihrem privaten USB-Stick hätten sich zuvor nur drei dienstliche Dokumente befunden.

Missstand aufzeigen

Der Justizwachebeamte wollte nach eigenen Angaben auf den Missstand aufmerksam machen, dass die Leiterin der Justizanstalt auf ihrem privaten USB-Stick neben privaten Fotos verbotenerweise auch dienstliche Dokumente speicherte. Er spricht von einem schlechten Betriebsklima in der Justizanstalt, für das er die Leiterin verantwortlich macht. Eine Feldkircher Justizwachebeamtin habe den USB-Stick der Leiterin der Justizanstalt gefunden, sagt Mayr. Sie habe den gefundenen Datenträger dem Angeklagten übergeben.

Suspendiert

Der Justizwachebeamte wurde im Vorjahr zunächst vorläufig suspendiert. Die Bundesdisziplinarbehörde hielt im Jänner die Vorwürfe jedoch nicht für gewichtig genug für eine Suspendierung. Dagegen erhob der Disziplinaranwalt des Justizministeriums mit Erfolg Beschwerde. Das Wiener Bundesverwaltungsgericht (BVwG) suspendierte im Juni den Disziplinarbeschuldigten. Die BVwG-Entscheidung ist nicht rechtskräftig.