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Unterland: Ehefrau gestalkt, wieder U-Haft

28.10.2022 • 14:03 Uhr
Unterland: Ehefrau gestalkt, wieder U-Haft
43-Jähriger musste nach seiner bedingten Entlassung gleich wieder in U-Haft. NEUE

Eine Woche nach seiner Verurteilung und Haftentlassung soll 43-Jähriger seine getrennt von ihm lebende Gattin wiederum belästigt haben.

Nach fünf Wochen in Untersuchungshaft wurde der 43-Jährige am 19. September aus dem Feldkircher Gefängnis entlassen. An jenem Tag wurde der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch wegen beharrlicher Verfolgung seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe verurteilt.
Bereits eine Woche danach soll der Türke wieder damit begonnen haben, seine Gattin zu stalken. Am 3. Oktober wurde der zweifach Vorbestrafte neuerlich verhaftet und in der Justizanstalt Feldkirch in U-Haft genommen. Bei seinem zweiten Stalkingprozess erging am Freitag am Landesgericht Feldkirch noch kein Urteil. Richterin Magdalena Rafolt, die schon den ersten Stalkingprozess geleitet hatte, vertagte die Verhandlung zur Befragung weiterer Zeugen auf 3. November.

Beharrliche Verfolgung.

Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft wird dem Angeklagten versuchte beharrliche Verfolgung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Demnach soll er am 26. September sowie zwischen 28. September und 3. Oktober im Unterland mehrfach die räumliche Nähe der 42-Jährigen aufgesucht und damit versucht haben, sie eine längere Zeit hindurch fortgesetzt in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. Zudem wird dem Arbeitslosen zur Last gelegt, er habe mit der gefälschten Unterschrift seiner Frau eine Meldebestätigung gefälscht.

Nicht näher als 100 Meter

Der Angeklagte bekannte sich nur zur Urkundenfälschung schuldig. Verteidiger Hanza Ovacin beantragte zur versuchten beharrlichen Verfolgung einen Freispruch. Der Rechtsanwalt meinte, das Tatbild des Stalkings sei nicht erfüllt. Sein Mandant habe höchstens gegen die einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts Bregenz verstoßen. Demnach darf der 43-Jährige der Mutter seiner Kinder vorläufig nicht näherkommen als bis zu 100 Meter.

Stressreaktionen

Die 42-jährige Zeugin sagte vor Gericht, der Angeklagte habe sich jeden Tag vor ihrer Wohnanlage aufgehalten und sie dadurch belästigt. Sie habe dadurch körperlich sichtbare Stressreaktionen erlitten.
Einmal habe sie ihn am Aufgang der Außenstiege der Wohnanlage angetroffen. An jenem Tag habe er bloß einen an ihn adressierten Brief einer Versicherung aus dem Briefkasten geholt, gab der Angeklagte zu Protokoll. An anderen Tagen habe er einen Freund besucht, der in der Nähe der Wohnung seiner Frau ein Geschäft betreibe.