So wappnen sich Polizei und Rettungskräfte für Silvester

Auch in Vorarlberg mehr Beamten als üblich im Einsatz. Rettungsdienste und Feuerwehren stehen ebenfalls in erhöhter Alarmbereitschaft.
Wie gestern berichtet, konnte die Polizei vor Weihnachten zwei junge Männer festnehmen, die zu Halloween in einem Tik-Tok-Video zum Angriff auf die Linzer Polizei angestiftet haben sollen. Rund 200 junge Migranten lieferten sich damals eine Straßenschlacht mit der Exekutive. Nun deuten diverse Kommentare in sozialen Netzwerken darauf hin, dass es zum Jahreswechsel erneut zu Krawallen kommen könnte.
Auch in Vorarlberg zusätzliche Beamten
Die Polizei bereitet sich jedenfalls intensiv auf die Silvesternacht vor. Bundesweit werden 1000 Polizisten zusätzlich eingesetzt. Auch in Vorarlberg rüstet ich die Exekutive. Aufrufe zu Ausschreitungen soll es hierzulande allerdings nicht geben. „Silvester ist für die Polizei grundsätzlich eine einsatzintensive Nacht und stellt große Herausforderungen an die Einsatzkräfte“, sagt Sprecher Horst Spitzhofer auf Anfrage. Wie viele Beamten im Einsatz sein werden, möchte er aus taktischen Gründen nicht sagen. Nur so viel: „Es sind auf alle Fälle mehr als sonst.“ Auch die sogenannten „Schnellen Reaktionskräfte“, die seit Herbst 2021 die Lücke zwischen Streifendienst und Sonderkommando Cobra schließen, werden bei dem Einsatz mit eingebunden sein.
Gesetzliche Bestimmungen, Tipps für sicheren Umgang
Der Umgang mit pyrotechnischen Produkten ist im Pyrotechnikgesetz 2010 geregelt:
• F1: Erzeugnisse, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel haben, wie Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen, Partyknaller und Wunderkerzen. Sie können ab 12 Jahren erworben werden.
• F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel haben, wie Silvesterraketen, Schweizerkracher, Knallfrösche, Sprungräder, Fontänen („Vulkane“) und Feuerräder. Sie können ab 16 Jahren erworben werden.
• F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen und deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährdet, wie stärkere Silvesterraketen. Sie können ab 18 Jahren erworben werden. Ein Sachkundenachweis ist erforderlich.
• F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährdet. Erwerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Fachkenntnisse nachweisen und einen Pyrotechnikausweis für F4 haben.
Verwendungstipps:
• Beachten Sie vor Verwendung der pyrotechnischen Artikel die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise.
• Kaufen Sie pyrotechnische Produkte nur im Fachhandel.
• Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, sondern aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben ab. Beugen Sie sich niemals über einen Feuerwerkskörper. Halten Sie einen Sicherheitsabstand ein.
• Schließen Sie Fenster und Haustüren – so können fehlgeleitete Feuerwerkskörper keine Brände im Wohnraum verursachen.
• Zünden Sie einen „Versager“ keinesfalls ein zweites Mal an.
• Beachten Sie unbedingt die Altersbeschränkungen auf der Verpackung – geben Sie keine Feuerwerkskörper an nicht berechtigte Personen weiter.

Großbrände zu Silvester 2021/22
Viel zu tun hatten die Einsatzkräfte schon zum Jahreswechsel 2021/22. Damals wurde die Vorarlberger Polizei zu insgesamt 150 Einsätzen gerufen. Über den ganzen Tag verteilt gingen rund 300 Anrufe in der Landesleitzentrale in Bregenz ein. 90 Vorfälle standen in Zusammenhang mit pyrotechnischen Artikeln, in erster Linie Lärmerregungen wegen unerlaubtem Abfeuern von Feuerwerkskörpern. Die Feuerwehren mussten gleich zwei Großbrände bekämpfen. Ein regelrechtes Flammeninferno löste eine Silvesterrakete in Rankweil aus. Mehrere Produktionshallen beim Industriepark Kunert wurden in Schutt und Asche gelegt. Dem Großeinsatz von 17 Feuerwehren folgte ein Schock für die Versicherungen. Gebäude- und Inventarschäden sowie die Betriebsunterbrechung schlugen mit immensen 43 Millionen Euro zu Buche. Vor zwei Wochen mussten sich deswegen zwei junge Männer im Alter von 20 und 21 Jahren vor Gericht verantworten. Die Verhandlung wurde allerdings auf unbestimmte Zeit vertagt, ein brandschutztechnischer Gutachter soll geladen werden.
Wo Feuerwerke erlaubt sind und wo nicht
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist grundsätzlich verboten. Der Bürgermeister kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Die Städte Dornbirn und Hohenems und die Marktgemeinde Lustenau haben sich auf eine gemeinsame Vorgangsweise im Bezirk geeinigt. Um die Lärm- und Umweltbelastungen möglichst kurz und gering zu halten, ist das Abschießen von handelsüblichen Kleinfeuerwerken in der Silvesternacht zwischen 23 und 1 Uhr ausnahmsweise erlaubt. In Feldkirch und Bregenz wird es Jahreswechsel keine Ausnahme davon geben, auch in Bludenz bleibt das Verbot auch an Silvester aufrecht. Was überall gilt: Innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nicht verwendet werden.

In erhöhter Alarmbereitschaft
Auch Julian Spiegel, Bereichsleiter in der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) in Feldkirch verweist auf die „außergewöhnliche Silvesternacht“ im vergangenen Jahr. „Diese Nacht hat auch gezeigt, dass die Einsatzkräfte natürlich auch zu Silvester und Neujahr – wie das ganze übrige Jahr – da sind, wenn sie gebraucht werden.“ Die RFL sei in der Silvesternacht jedenfalls stärker besetzt als üblich. Das Spektrum der Einsätze ist vielfältig. „Aufgrund der Silvesterfeierlichkeiten ist natürlich mit vermehrten Einsätzen in diesem Zusamenhang zu rechnen“, so Spiegel. In erhöhter Alarmbereitschaft stehen deswegen sowohl die Rettungsdienste Rotes Kreuz und Samariterbund als auch die Feuerwehren.
Konsequentes Vorgehen
Die Vorarlberger Polizei will laut eigenem Bekunden bei Verstößen gegen das Gesetz konsequent vorgehen, „um eine Gefährdung und Belästigung durch missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu vermeiden“. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, können übrigens beschlagnahmt werden.