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Nach Verzögerung: BTV fasst FMA-Strafe aus
17.04.2023 • 17:49 Uhr

Finanzmarktaufsicht hat Strafe gegen Bank für Tirol und Vorarlberg verhängt.
Wie die FMA mitteilte, ergebe sich die Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Investmentfondsgesetz 2011 in Zusammenhang mit Überwachungspflichten der Depotbank bei Aufgabenübertragungen an Dritte. Das Straferkenntnis bringt eine Sanktion in Höhe von 45.000 Euro mit sich.
Der eigentlich schon im November 2020 verhängten Strafe ist eine juristische Auseinandersetzung gefolgt, die auch das Bundesverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichtshof beschäftigt hat. Jetzt habe der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis per 16. Februar 2023 die außerordentliche Revision der BTV abgewiesen und das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt, wie es heißt.