Lawine: Versicherung verweigert Zahlungen

Mann in freiem Gelände durch Lawine schwer verletzt. Haftpflichtversicherung verweist auf Lawinengefahr.
Bei einem Lawinenunfall in Warth wurde am 5. Februar ein Skifahrer im freien Gelände von einem Schneebrett 350 Meter weit mitgerissen und schwer verletzt.
Was genau geschah
Der 34-jährige Wiener war Kunde der Warther Skischule. Ein bei der Skischule angestellter Skiführer fuhr mit dem Wiener und einem zweiten Kunden in den Hang ein.
Die Haftpflichtversicherung der Skischule lehnt nach dem Lawinenunfall Schadenersatzzahlungen ab. Denn angesichts der damals herrschenden erheblichen Lawinengefahr der Stufe 4 hätte der Skiführer mit seinen Kunden nicht in den Hang einfahren dürfen, sagt Beklagtenvertreter Martin Trefalt als Anwalt der Versicherung.
Die Skischule Warth hat deshalb ihre Haftpflichtversicherung geklagt. Am Donnerstag fand in dem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch die erste Verhandlung statt. Richterin Claudia Lüthi wird bei der nächsten Verhandlung im September den Leiter der Skischule und den Skiführer befragen.
Der Prozess
Die Zivilrichterin will zunächst die Frage klären, wie hoch die Lawinenwahrscheinlichkeit am Tag des Unfalls war. Dazu sind die Streitparteien unterschiedlicher Ansicht. Im Prozessprogramm geht es auch um die Frage, ob der Skiführer mit zumindest bedingtem Vorsatz beim Befahren des Hanges einen Lawinenabgang in Kauf genommen hat.
Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung des verunfallten Skifahrers und Gefährdung der körperlichen Sicherheit des unverletzt gebliebenen zweiten Skifahrers hat im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft Feldkirch den unbescholtenen Skiführer angeklagt.
Im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurde dem letztlich doch noch Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmenden Angeklagten im Mai in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion gewährt. Wenn der 42-Jährige dem Gericht als Geldbuße 1500 Euro bezahlt, soll das Strafverfahren eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft kündigte aber an, den richterlichen Beschluss am Oberlandesgericht Innsbruck zu bekämpfen.
Dem Skiführer wird im Strafverfahren vorgeworfen, er sei im Wissen um eine zeitgleich stattfindende Hubschrauberbergung von Blindgängern von Sprengladungen für Lawinensprengungen und bei Lawinenwarnstufe 4 trotzdem in den ungesicherten Hang eingefahren. Ausgelöst wurde das Schneebrett laut Staatsanwaltschaft durch einen am Seil eines Hubschraubers hängenden Flugretter, der in dem Hang Blindgänger barg.