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Stiefsohn misshandelt: Sechs Jahre Haft für 49-Jährige

15.12.2023 • 13:09 Uhr

Häusliche Gewalt in Dornbirn: Angeklagte schlug ihren Stiefsohn über zwei Jahre hinweg mehrmals wöchentlich.

Stiefsohn misshandelt: Sechs Jahre Haft für 49-Jährige
Bub mehrmals in der Woche geschlagen. Shutterstock

Wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung wurde die unbescholtene Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat die arbeitslose 49-Jährige dem anwaltlich von Jürgen Nagel vertretenen mutmaßlichen Opfer 1000 Euro zu bezahlen.

Ins Gesicht geschlagen

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat die angeklagte Rumänin zwischen April 2020 und Juli 2022 in Dornbirn ihren unmündigen Stiefsohn zumindest zwei Mal wöchentlich mit der flachen Hand geschlagen, ins Gesicht, gegen Schulter, Rücken und Arme. Der rumänische Bub war im vom Gericht angenommenen Tatzeitraum sieben bis neun Jahre alt.

Der Volksschüler berichtete seinen Lehrerinnen von Misshandlungen durch die Stiefmutter. Lehrerinnen sagten als Zeuginnen vor Gericht, der Schüler sei lieber in die Schule als nach Hause gegangen. Das mittlerweile zehnjährige Kind wird inzwischen in einer Kindereinrichtung betreut. Mildernd wertete der Schöffensenat die Unbescholtenheit und das weitgehende Geständnis der Beschuldigten vor der Polizei. Die Angeklagte sagte, sie liebe ihren Stiefsohn, den sie nicht geschlagen hätte, wenn ihr die nunmehrigen Folgen bewusst gewesen wären.

In U-Haft genommen

Nach der Gerichtsverhandlung wurde die Angeklagte im gerichtlichen Auftrag festgenommen. Über die Rumänin wurde wegen Fluchtgefahr Untersuchungshaft verhängt. Im Zweifel ging der Schöffensenat davon aus, dass es zu den angeklagten Schlägen mit einer Pfanne, einem Kochlöffel und einem Gürtel nicht in Österreich gekommen ist, sondern zuvor in den Niederlanden. Für mögliche Straftaten einer Ausländerin außerhalb von Österreich sei aber kein österreichisches Gericht zuständig, erläuterte Richterin Pfeifer.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn Verteidiger Martin Kloser meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Schadenersatzzahlung an. Staatsanwalt Johannes Hartmann beantragt mit seiner Strafberufung eine noch höhere Freiheitsstrafe. Die Sanktion fiel wegen der hohen Strafdrohung streng aus. Der Strafrahmen beträgt nach Paragraf 107b Absatz 4 des Strafgesetzbuches 5 bis 15 Jahre Haft, wenn gegen ein unmündiges Kind unter 14 Jahren länger als ein Jahr immer wieder physische oder psychische Gewalt ausgeübt wird.