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So wird das Superwahljahr 2024

06.01.2024 • 23:00 Uhr
2024 wird in Vorarlberg viel gewählt. <span class="copyright">APA</span>
2024 wird in Vorarlberg viel gewählt. APA

Heuer stehen unter anderem Wahlen zum Landtag, zum Nationalrat und zum Europäischen Parlament an. Die drei Urnengänge unterscheiden sich aber beim Termin, beim Wahlrecht und bei der Sitzverteilung.

Eher unbemerkt wendete sich in Vorarlberg bei der letzten Nationalratswahl 2019 ein Blatt, das seit 1945 unverändert geblieben war: Erstmals in der Zweiten Republik erhielt die ÖVP im Ländle weniger Stimmenanteile als im Bund. Selbst während der SPÖ-Alleinregierungen unter Kreisky hatte die Volkspartei zumindest in Vorarlberg noch absolute Mehrheiten gemacht. Doch 2019, als Sebastian Kurz nach Skandalen und einem Misstrauensvotum im Nationalrat erneut als Spitzenkandidat antrat, verlor er als erster ÖVP-Chef den Vorarlberg-Bonus. Immerhin machte er noch stolze 36,6 Prozent – aber eben weniger als die 37,5 Prozent, die seine Partei bundesweit erhielt. Ob die ÖVP den Spieß wieder umdrehen kann, wird sich im Herbst entscheiden, wenn turnusmäßig die nächste Nationalratswahl ansteht.
Heuer wird aber nicht nur der Nationalrat neu gewählt, auch im Vorarlberger Landtag und im Europaparlament werden die Sitze neu vergeben.

Die Wahltermine

Alle drei Parlamente – der Landtag, der Nationalrat und das Europaparlament – haben fünfjährige Gesetzgebungsperioden. Doch während das Europaparlament nicht vorzeitig aufgelöst werden kann und dies bei Landtagen selten ist, kommt es auf Bundesebene immer wieder zu vorgezogenen Neuwahlen. Seit 2007 die Legislaturperiode auf fünf Jahre verlängert wurde, gab es überhaupt erst eine, die den Rahmen ausgeschöpft hat (2008 bis 2013). Die nunmehrige XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates wird voraussichtlich die zweite fünfjährige sein.

So wird das Superwahljahr 2024


Nachdem der Nationalrat nach der letzten Wahl erstmals am 23. Oktober 2019 zusammengetreten ist, richtet sich der nächste Wahltermin nach diesem Datum. Denn die Gesetzgebungsperiode dauert vom Tag des ersten Zusammentretens an – und nicht etwa ab dem Wahltag am 29. September – fünf Jahre. Der Wahltermin ist von der Bundesregierung so anzusetzen, dass der neu gewählte Nationalrat am Tag nach dem Ablauf der letzten Gesetzgebungsperiode zusammentreten kann – das wäre also der 24. Oktober. Die erste Sitzung darf außerdem maximal 30 Tage nach der Wahl stattfinden. Setzt der Nationalrat nicht noch eine vorzeitige Neuwahl an, wäre der früheste Wahltermin damit wieder der 29. September, der auch mit Blick auf die Vergangeneheit wesentlich realistischer ist als der späteste – der 20. Oktober.

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Landtagswahl

Anders als bei der Nationalratswahl orientiert sich der Termin der Landtagswahl am Datum des letzten Urnengangs. Er darf nicht früher als einen Monat vor oder einen Monat nach dem Termin der letzten Wahl vor fünf Jahren stattfinden. Nachdem 2019 am 13. Oktober gewählt wurde wären somit Termine zwischen 15. September und 10. November möglich. Da man auf Landesebene den Wählerzorn lieber dem Bund überlässt, wird es dort regelmäßig vermieden, den Landtag knapp vor dem Nationalrat zu wählen. So ließ man auch vor fünf Jahren zwei Wochen Abstand. Nachdem die Wochentage heuer gleich fallen wie 2019, wäre auch diesmal wieder der 13. Oktober eine mögliche Variante mit entsprechendem Abstand zum frühestmöglichen Nationalratswahltermin.

Im Gegensatz zu den anderen Wahlterminen steht jener für die Europawahl bereits fest, es wird heuer der 9. Juni sein.

Verschiedene Systeme

Im Landtag gelangen 36 Sitze zur Verteilung, im Nationalrat sind es 183, wobei davon voraussichtlich wieder acht Mandate in Vorarl­berg auf Regional- und Landeswahlkreisebene vergeben werden. Nachdem Österreich im Europäischen Parlament bereits mandatsmäßig vom Brexit profitiert hat, kommt durch eine Erhöhung der Mandatszahl ein weiteres hinzu. Statt 18 Abgeordnete bei der Wahl 2019 werden diesmal 20 Mandate in Österreich vergeben. Diese werden in einigen Schritten durch das Verteilverfahren nac D’Hondt vergeben. Dieses verteilt die Mandate verhältnismäßig nach den Stimmen, die die Parteien erhalten haben. D‘Hondt hat den Vorteil, dass keine Restmandate übrigbleiben, aber den Nachteil, dass dadurch größere Parteien etwas bevorzugt werden. Es kommt auch bei den Landtags- und Nationalratswahlen zum Einsatz, allerdings nur bei der Verteilung der Reststimmen.

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Mandate

In Vorarlberg werden die Landtagsmandate davor nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren verteilt. Dieses ist proportionaler als D‘Hondt, bevorzugt große Parteien aber immer noch und lässt Restmandate übrig, die dann in einem zweiten Schritt nach D’Hondt verteilt werden. Für die Wahl des Nationalrates gibt es sogar drei Ermittlungsverfahren: Bei den ersten beiden (Regional- und Landeswahlkreise) werden die Mandate nach dem Hareschen Verfahren verteilt, danach ebenfalls nach D’Hondt. Das Haresche Verfahren verzerrt die Sitzverteilung nicht, lässt aber mehr Restmandate über als Hagenbach-Bischoff. Würden die Mandate im ersten Ermittlungsverfahren bei der Landtagswahl nach Hare vergeben, hätte die ÖVP 2019 ein Mandat weniger erhalten und die FPÖ eines mehr.

Für den Einzug ins EU-Parlament gilt in Österreich eine Vier-Prozent Hürde. Wer im Nationalrat vertreten sein will, benötigt entweder ebenfalls vier Prozent der Stimmen oder ein Grundmandat, das er in einem Regionalwahlkreis erhält. Bei der Landtagswahl wird ebenfalls ein Grundmandat oder fünf Prozent der Stimmen benötigt.

MM