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Prozess gegen Lawinenexperten: So entschied das Gericht

28.05.2024 • 16:31 Uhr
Prozess gegen Lawinenexperten: So entschied das Gericht
Die Lawine ging unterhalb vom Trittkopf im Bereich der Piste Nr. 134 (Balmen) ab. Polizei

Im Dezember 2022 erfasste eine Lawine in Zürs auf Skipiste zehn Skifahrer und verletzte fünf. Mitgliedern der Lawinenkommission sei kein Vorwurf zu machen, meinte der Strafrichter.

Von den Vorwürfen der grob fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurden zwei unbescholtene Mitglieder der Lecher Lawinenkommission im Alter von 47 und 55 Jahren am Dienstag am Landesgericht Feldkirch freigesprochen, der 47-jährige Erstangeklagte auch vom Vorwurf der Beweismittelfälschung. Das Urteil von Richter Christoph Stadler ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin drei Tage Bedenkzeit in Anspruch nahm.

Den von Alexander Fetz und Andreas Ermacora verteidigten Mitgliedern der Lawinenkommission sei kein Vorwurf zu machen, sagte der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung. Sie hätten alles getan, um den Lawinenabgang zu verhindern. So hätten sie unterhalb des Zürser Trittkopfs Lawinensprengungen vorgenommen und dazu die Abrisskanten gesehen.

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EinsatzkrŠäfte nach dem Lawinenabgang. APA/Lech Zürs Tourismus

Richter stützte sich auf Gutachten

Dass am 25. Dezember 2022 gegen 14.55 Uhr bei Lawinenwarnstufe 3 dennoch eine Lawine vom Trittkopf auf einer Länge von 500 bis 600 Metern auf die vermeintlich gesicherte Skipiste Balmen abging, sei für die Lawinenexperten nicht vorhersehbar gewesen, so Stadler. Der Richter stützte sich dabei auf den lawinenkundlichen Gerichtsgutachter Andreas Pecl, für den sich die Lawine nach den zuvor vorgenommenen Lawinensprengungen am Trittkopf überraschend gebildet hat.

Skifahrer erlitt Querschnittslähmung

Zehn Skifahrer wurden auf der Skipiste Nr. 134 von der Lawine erfasst. Fünf von ihnen wurden dabei verletzt, manche schwer. Ein Skifahrer erlitt eine Querschnittslähmung und forderte im Strafverfahren als Teilschadenersatz vergeblich 100.000 Euro.

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Die Lawine verschüttete zehn Menschen., APA/BARBARA GINDL

Zum Glück sei durch den Lawinenabgang auf die Skipiste niemand ums Leben gekommen, sagte der Strafrichter. Leider seien Skifahrer dadurch verletzt worden. Dass die Lawine auf die Piste niedergegangen sei, bedeute aber noch nicht, dass jemand dafür verantwortlich sein müsse. Prozessbeteiligte sprachen von einem Restrisiko, das es im alpinen Gelände trotz aller Sicherungsmaßnahmen immer gebe.

Keine Beweismittelfälschung

Dem Erstangeklagten wurde im Strafantrag auch zur Last gelegt, er habe auf seinem Bericht der Lawinenkommission wahrheitswidrig den Namen eines dritten verantwortlichen Kommissionsmitglieds angegeben und damit eine Beweismittelfälschung begangen. Der 47-Jährige sagte, dabei habe es sich um ein Versehen gehandelt. Richter Stadler ging von keinem Tatvorsatz aus. Denn der Angeklagte habe den Bericht im Stress nach dem Lawinenunfall noch am Tag des Vorfalls ausgefüllt.