Zweitangeklagter vom Vorwurf der Störung der Totenruhe freigesprochen

Staatsanwalt Markus Fussenegger modfizierte seine Anklage.
Nachdem Staatsanwaltschaft Markus Fussenegger am gestrigen Montag seine Anklage gegen den Erstangeklagten auf schwere Nötigung ausgedehnt hat, folgte heute logischerweise die zu Zurückziehung der Anklage wegen Störung der Totenruhe.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat das Beweisverfahren ergeben, dass der Erstangeklagte den Zweitangeklagten dazu genötigt hat, die Leiche gemeinsam vom Tatort wegzubringen. Wie berichtet fuhren die beiden Männer mit der Leiche auf dem Rücksitz bis nach Bludenz und wieder zurück.
Der Richtersenat sprach den Zweitangeklagten nach kurzer Beratung von diesem Anklagepunkt frei. Im Zuge der Entscheidung ging ein Raunen durch den Saal. Der 22-Jährige kann somit “nur” noch wegen Unterlassung der Verhinderung einer Straftat schuldig gesprochen werden.