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Überwacht: Nachbar klagt Versicherung

26.08.2024 • 23:00 Uhr
Überwacht: Nachbar klagt Versicherung
hartinger

Rechtsschutzversicherung verweigert Deckung für Klage gegen Überwachungskameras des Nachbarn

Der Kläger meint, installierte Videokameras des Nachbarn würden ihn auf dem eigenen Grundstück überwachen. Er fühlt sich dadurch nicht nur in seinen Rechten verletzt und gestört, sondern sogar gesundheitlich geschädigt. Deshalb möchte er den ihn überwachenden Nachbarn zivilrechtlich klagen, auf Unterlassung der Überwachung und auf Schadenersatz für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Seine Rechtsschutzversicherung verweigert aber die finanzielle Deckung für den geplanten Zivilprozess. Daher hat der Versicherungsnehmer, der kein finanzielles Prozessrisiko eingehen will, zunächst seine Rechtsschutzversicherung geklagt, auf Feststellung der Verpflichtung zur Deckung.

Kein Eingriff in Grundstückseigentumsrecht

Der Deckungsprozess am Landesgericht Feldkirch begann mit der vorbereitenden Tagsatzung. Die Verhandlung wurde vertagt, vorerst für weitere Vergleichsgespräche.

Der Kläger beruft sich auf den Baustein Grundstückseigentum in seinem Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung. Durch die Videoüberwachung des Nachbarn auf dem Grundstück des Klägers werde die Unversehrtheit des Grundstückseigentums verletzt, so die Klage.

Der Anwalt der beklagten Rechtsschutzversicherung argumentiert damit, die Überwachung von Personen stelle keinen Eingriff in das Grundstückseigentumsrecht dar. Dadurch werde das Grundstückseigentumsrecht nicht beschränkt. Zudem komme der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigung des Klägers kein Krankheitswert zu. Dazu würden mangelnde Erfolgsaussichten in einem Zivilprozess gegen den Nachbarn vorliegen.

Kompromissbereit

Der Kläger sagte, er sei zu Kompromissen bereit. So wäre er schon damit einverstanden, lediglich für ein erstinstanzliches Urteil gegen den überwachenden Nachbarn Rechtsschutzdeckung zu erhalten. Er wolle einen schnellen Deckungsprozess, um den Nachbarn rasch klagen zu können. Denn die anhaltende Videoüberwachung sei für ihn eine Tortur.