Kika/Leiner-Konkurs: „Die Meisten werden ihre Forderungen zum großen Teil verlieren“

Die wichtigsten Fragen und Antworten: Was die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft sagt.
Mitte November war von Kika/Leiner ein Sanierungsantrag eingebracht worden. Am Mittwoch wurde bekannt, dass der Antrag gescheitert ist und das Unternehmen Konkurs angemeldet hat. Rund 1350 Beschäftigte österreichweit verlieren ihren Job, gut 40 sind es am Vorarlberger Kika-Standort in Dornbirn, wie Marcel Gilly, Geschäftsführer der GPA Vorarlberg, informiert.
Bereits nach dem Sanierungsantrag hatten ein Experte der Arbeiterkammer Vorarlberg und Gilly eine Betriebsversammlung für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgehalten. Nächste Woche wird es wieder eine Informationsveranstaltung geben, erklärte Gilly gestern. Der genaue Termin werde noch bekanntgegeben.
Arbeitsstiftung

Die Gewerkschaft fordert für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Arbeitsstiftung. „Das wäre von Vorteil, weil sie komplett unverschuldet in diese Situation gekommen sind“, so Gilly. Wenn der Bedarf da sei, könnten mit einer Arbeitsstiftung Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen finanziert werden, damit die Betroffenen schnellstmöglich wieder auf dem Arbeitsmarkt unterkommen. Zugleich bittet der Vorarlberger GPA-Geschäftsführer die Kunden, Geduld mit den Kika-Mitarbeitenden zu haben: „Das ist eine ganz schwierige und belastende Situation für sie.“

Die Insolvenz wird von der Arbeiterkammer Niederösterreich abgewickelt, weil das Konkursverfahren am Landesgericht St. Pölten eröffnet wurde, informiert Marco Agostinelli, Referent Abteilung Insolvenzrecht der AK Vorarlberg. Mitarbeiter der AK Vorarlberg würden aber mit den Kollegen in Niederösterreich kooperieren: So werden Betriebsversammlungen vor Ort organisiert und für die Dornbirner Mitarbeitenden die Formalitäten, die zur Anmeldung ihrer offenen Forderungen gebraucht werden, abgewickelt, erklärt Agostinelli. Weiters würden sie über den Ablauf einer solchen Insolvenz informiert und arbeits- sowie insolvenzrechtliche Fragen beantwortet.
Anliegen, die von den betroffenen Mitarbeitenden an die AK herangetragen worden sind, betreffen laut Agostinelli die Auszahlung der laufenden Entgelte, Sonderzahlungen und im Allgemeinen die beruflichen Zukunftsperspektiven bzw. die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Die AK informiere die Kika-Mitarbeitenden regelmäßig über die Entwicklungen in dieser Insolvenzsache und beantworte ihre Fragen betreffend die Berechnungen ihrer Ansprüche gegenüber dem Insolvenzentgeltfonds in Wien, so der AK-Experte.
„Meisten Kunden werden Forderungen zum großen Teil verlieren“
Frage & Antwort. Karin Hinteregger von der AK Vorarlberg erklärt, welche Folgen der Kika/Leiner-Konkurs für Kunden hat.
1. Haben sich bereits Kunden bei der AK gemeldet?
Karin Hinteregger: Es haben sich seit 15. November viele Konsumenten – schätzungsweise an die 50 – bei uns gemeldet. Diese hatten entweder noch Gutscheine, die sie einlösen wollten, Waren bereits angezahlt, die sie noch nicht geliefert erhalten haben oder aber noch offene Gewährleistungsansprüche.
2. Was bedeutet der Kika/Leiner-Konkurs für die Kunden?
Hinteregger: Es ist zu befürchten, dass die meisten Kunden, die noch offene Forderungen haben, diese zum größten Teil verlieren werden.
3. Was gilt bei Gutscheinen?
Hinteregger: Diese werden nicht mehr eingelöst. Gutscheine können im Konkursverfahren beim Landesgericht St. Pölten als Insolvenzforderung angemeldet werden. Es wird jedoch nicht der gesamte Gutscheinwert rückerstattet, sondern nur eine meist recht geringe Quote. Da für die Anmeldung eine Gebühr von Euro 25 zu entrichten ist, stellt sich für Konsumenten, die noch Gutscheine mit einem relativ geringen Wert haben, die Frage, ob sich eine solche Anmeldung überhaupt rechnet.
4. Was, wenn bereits eine Anzahlung geleistet wurde oder bestellte Ware noch nicht geliefert wurde?
Hinteregger: Derzeit prüft der Masseverwalter noch, ob die Verträge erfüllt werden dürfen und ob geleistete Anzahlungen zurückgezahlt werden können. Laut Masseverwalter werden die Kunden ab 9. Dezember mit einem Schreiben über das Ergebnis informiert. Für einen Teil der Anzahlungen soll aufgrund von abgeschlossenen Anzahlungsgarantien ein Aussonderungsrecht bestehen. Diese Fälle können direkt rückerstattet werden. Alle anderen Anzahlungen sind als Konkursforderungen beim Landesgericht St. Pölten anzumelden. Wir raten daher, zunächst das Schreiben des Insolvenzverwalters abzuwarten.

5. Was tun bei offenen Gewährleistungsansprüchen?
Hinteregger: Auch diese sind als Forderungen im Konkursverfahren beim Landesgericht St. Pölten anzumelden, wobei auch hier nur die Quote zur Auszahlung gelangt. Wichtig ist, dass Herstellergarantien vom Konkurs unberührt bleiben und in vollem Umfang weiterhin aufrecht bleiben.
6. Bis wann muss man Forderungen anmelden?
Hinteregger: Die Forderungen im Konkursverfahren können bis zum 10. Jänner 2025 beim Landesgericht St. Pölten angemeldet werden. Allfällige Fragen zum Konkursverfahren können schriftlich an den Masseverwalter unter insolvenzverwaltung.kl@gpls.at gestellt werden.
7. Was für eine Quote ist zu erwarten?
Hinteregger: Wie hoch die zu erwartende Quote sein wird, lässt sich derzeit von uns noch nicht abschätzen. Erfahrungsgemäß werden jedoch meist nur geringe Quoten ausbezahlt.