Gutachten zu Kies-Vertrag: Mandatare könnten sich strafbar machen

Brisante Post für Götzner Gemeindevertretung: Wenige Tage vor der Abstimmung über den Kiesabbauvertrag wirft ein neues Rechtsgutachten schwerwiegende Fragen auf – und könnte den geplanten Beschluss ins Wanken bringen.
Am Dienstagabend erhielten der Götzner Bürgermeister Manfred Böhmwalder und die Klubobleute der Fraktionen eine überraschende Nachricht: Unternehmer Patrik Nickel, Geschäftsführer der Rero-Pro, übermittelte ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei NHP Rechtsanwälte aus Wien. Die Conclusio des Dokuments lässt aufhorchen: Eine Zustimmung zum geplanten Kiesabbauvertrag zwischen Götzis und Altach könnte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Veröffentlichung des Gutachtens kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da der Vertrag am kommenden Montag in der Gemeindevertretungssitzung beschlossen werden soll.
“Weder gerechtfertigt noch rechtlich haltbar”
Das Gutachten, das der NEUE vorliegt, warnt vor einer „wissentlichen und unbegründeten Vermögensschädigung zulasten von Götzis“. Die Kanzlei sieht in der derzeitigen Vertragsgestaltung gravierende rechtliche Mängel: „Die Marktgemeinde Götzis ist alleinige Eigentümerin der mineralischen Rohstoffe im Abbaufeld Sauwinkel. Ein Abfluss von Vermögenswerten zugunsten der Gemeinde Altach ist weder gerechtfertigt noch rechtlich haltbar.“ Weiterhin wird in dem Gutachten darauf hingewiesen, dass die Abbau-Genehmigung von 2020 aufgrund eines zurückgezogenen Gemeindeentscheids erloschen sei. Der Vertrag sei damit auf rechtlich unsicherem Boden aufgebaut.

Vergleichende Prüfung gefordert
Nickel, der seit Jahren für eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Lösung wirbt, fordert erneut eine vergleichende Prüfung der von seiner Firma Rero-Pro vorgelegten Variante. In einer Aussendung betont er: „Unser Projekt übertrifft die konventionelle Variante der Gemeinde Altach in allen wesentlichen Kriterien. Die weitgehend Lkw-freie Förderband-Lösung spart rund 500.000 Lkw-Fahrten und drei Millionen Tonnen CO2.“ Zudem verspricht sein Konzept garantierte Mehreinnahmen für Götzis in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro bis 2058. Nickel fordert, den für den 20. Januar geplanten Beschluss zu verschieben und das Alternativprojekt zu prüfen.
Jahrelange Kontroverse
Bereits 2020 wurde ein Genehmigungsbescheid für den gewinnträchtigen Kiesabbau erteilt. Doch seither scheiterten die Verhandlungen zwischen der Bescheidinhaberin Altach und Götzis an finanziellen Fragen. Ende des vergangenen Jahres verschärfte sich die Kontroverse, als bekannt wurde, dass beim bestehenden Kiesabbau in Altach genehmigte Mengen überschritten wurden.

Die Anwälte von NHP kommen zu einem klaren Schluss: „Eine Zustimmung zur derzeitigen Vertragsgestaltung könnte strafrechtlich relevante Vermögensschäden zur Folge haben.“ Weiterhin wird auf bestehende “Schwarzbauten” im Altacher Kiesabbau hingewiesen, die eine Fortführung des Projekts rechtlich und faktisch infrage stellen. In ihrer Conclusio fordern die Gutachter, dass Alternativen umfassend geprüft und bestehende Missstände behoben werden.
Beschluss am 20. Jänner?
Ob die Gemeindevertreter von Götzis am 20. Januar trotz dieser Warnungen den Vertrag mit Altach verabschieden, bleibt abzuwarten. Nickel erinnert an den bindenden Beschluss der Gemeindevertretung vom 22. März 2021: Damals wurde festgelegt, dass „der geeignetste Partner für dieses Projekt ausgewählt werden solle“. Mit dem neuen Rechtsgutachten könnte diese Entscheidung auf den Prüfstand gestellt werden.