Menschenhandel in Reinigungsbranche? Razzien in zehn Vorarlberger Hotels

Vergangene Woche rückten Finanzpolizei, Polizei und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu einem gemeinsamen Großeinsatz aus. Was die Behörden dabei feststellten.
Vergangenen Dienstagmorgen, 8 Uhr: Auf dem Parkplatz vor dem Finanzamt Feldkirch reiht sich ein Polizeibus nach dem anderen. Mindestens zehn Fahrzeuge der Exekutive sind zu sehen. Passanten und Autofahrer im Frühverkehr fragen sich, was da wohl los ist. Ein Einsatz, eine Schulung? Die NEUE hat nachgefragt.
“Es handelte sich um eine Besprechung zu einem geplanten polizeilichen Einsatz”, hieß es bei der Pressestelle der Landespolizeidirektion auf Anfrage. Mehr war von der Exekutive nicht zu erfahren. Eine Anfrage beim Finanzministerium fiel dann deutlich ergiebiger aus. Dort bestätigte man nicht nur die Angaben der Polizei, sondern gab weitere interessante Details bekannt.

Wie Ministeriumssprecher Stefan Trittner ausführte, fand im Anschluss an die Einsatzbesprechung eine gemeinsame Schwerpunktaktion der Finanzpolizei, der Bundespolizei und des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) statt. Grund für die Aktion war Trittner zufolge eine Anzeige, die im Landeskriminalamt Vorarlberg eingegangen war. Der geäußerte Verdacht: Menschenhandel und illegale Beschäftigung bei Reinigungsfirmen.
Verdacht erhärtete sich nicht
Polizei und Finanz rückten noch am Vormittag zu Kontrollen in zehn Hotels aus, in welchen die betroffenen Mitarbeiter angeblich gerade arbeiteten. Der Verdacht des Menschenhandels und der illegalen Beschäftigung habe sich allerdings nicht erhärtet, berichtet Trittner. Auch Verstöße wegen Schwarzarbeit oder gegen die Registrierkassenpflicht seien nicht festgestellt worden.
Ganz umsonst war die Aktion dann aber doch nicht. Immerhin konnten laut Finanzministerium 36 Übertretungen gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) festgestellt werden. Laut dem Sprecher wurden die für die Kontrolle der Löhne erforderlichen Unterlagen und Dokumente nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – am Arbeitsort bereitgehalten.
Die Anzeigen richten sich gegen ausländische Reinigungsfirmen, die als Subunternehmen inländischer Reinigungsunternehmen tätig sind und ihr Personal nach Vorarlberg entsandten. Allerdings hatten die Firmen dies nicht – wie vorgeschrieben – elektronisch gemeldet. Die erforderlichen Lohnunterlagen, die nicht vorgelegt werden konnten, hat das Finanzministerium nun nachgefordert. Die Prüfung der Unterlagen dauert noch an.