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“Das Alkoholverbot wurde vor vielen Jahrzehnten abgeschafft”

02.02.2025 • 09:00 Uhr
"Das Alkoholverbot wurde vor vielen Jahrzehnten abgeschafft"
Leitet seit 2022 die Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung: Martina Schönherr. Klaus Hartinger

Was Mehrheitswahlen sind, ob man auch mit einem Smiley gültig wählen kann oder man betrunken ins Wahllokal darf, erklärt die Leiterin der Landeswahlbehörde Martina Schönherr.

Am 16. März finden in Vorarl­berg Gemeindewahlen statt. Dafür gibt es verschiedene Wahlsysteme, welche?
Martina Schönherr: Das Gemeindewahlgesetz sieht einerseits eine Listenwahl vor, also dass eine oder mehrere Listen antreten. In Ermangelung von Listen gibt es die sogenannte Mehrheitswahl. Da kann ich in der Wahlzelle auf einen Stimmzettel Personen aufschreiben, die ich in die Gemeindevertretung wählen möchte.

Die Mehrheitswahl war ja zeitweise nicht möglich …
Schönherr: Die Mehrheitswahl ist bereits seit vielen Jahren in Vorarlberg im Gemeindewahlrecht verankert. Nach einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof wurde die Regelung adaptiert und ist wieder Teil des Wahlrechts.

Sie wird eigentlich nur in gut einem Dutzend kleinerer Gemeinden angewendet. War das irgendwann anders?
Schönherr: Meines Wissens nach nicht, wobei kleiner auch Tausend und mehr Einwohner sein kann. Aber in ganz großen Gemeinden oder Städten hat sie nicht stattgefunden.

"Das Alkoholverbot wurde vor vielen Jahrzehnten abgeschafft"

In einigen Gemeinden gibt es Vorwahlen. Was ist das?
Schönherr: Die sogenannten Vorwahlen liegen grundsätzlich in der Verantwortung der wahlwerbenden Gruppen, der Parteien. Es ist etwas, das außerhalb des Wahlrechts stattfindet, es gibt keine Regelung dazu.

Die Vorwahlen werden bei Einheitslisten durchgeführt, um zu Kandidaten zu kommen. Sie haben also keine gesetzliche Grundlage?
Schönherr: Im Gemeindewahlrecht nicht.

Wie wähle ich eigentlich gültig: Muss auf dem Stimmzettel ein Kreuz gemacht werden oder kann man etwa auch mit einem Smiley wählen?
Schönherr: Wichtig ist wie bei allen Wahlen, dass der Wählerwille erkennbar ist. Ich muss klar erkennbar machen, wen ich wählen möchte. Damit kann ich jegliches Zeichen machen, ich kann einkreisen, ich kann alle anderen durchstreichen.

"Das Alkoholverbot wurde vor vielen Jahrzehnten abgeschafft"

Ist es ein Problem, wenn ich nach dem Frühschoppen nicht mehr nüchtern ins Wahllokal gehe?
Schönherr: Das Alkoholverbot rund um die Wahlen wurde in Vorarlberg vor vielen Jahrzehnten abgeschafft. Das gab es tatsächlich. Es ist mir jetzt aber kein Vorfall bekannt, bei dem jemand ins Wahllokal getorkelt ist, und dann vom Wahlleiter festgestellt wurde, dass er die Wahlhandlung stört. Empfehlenswert ist es vielleicht, zuerst zu wählen und dann zum Frühschoppen zu gehen. Wichtig ist aber, den Wahlablauf nicht zu stören

Das heißt?
Schönherr: Ich darf im Wahllokal nicht randalieren oder mich unflätig aufführen. Ob es da vorher ein Prosecco-Frühstück gab oder nicht, ist grundsätzlich für die Wahlen nicht relevant.

Zur Person

Martina Schönherr
Geboren am 9. April 1985 in Lustenau und dort aufgewachsen. Nach der Volksschule Bundesgymnasium Dornbirn. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Seit 2011 beim Land Vorarlberg, zuerst als Verwaltungspraktikantin und dann als Ausbildungsjuristin. Seit 2017 in der Abteilung Inneres und Sicherheit, seit 2022 Vorständin. Lebt in Lustenau.

Was ist, wenn ich nicht mehr mobil bin, aber mein Wahlrecht wahrnehmen möchte?
Schönherr: Es gibt bei der Gemeindewahl, wie auch bei anderen Wahlen, die Möglichkeit, dass die besondere Wahlbehörde zu einem nach Hause kommt. Die beantrage ich mit der Wahlkarte. Was bei Gemeindewahlen eine Besonderheit ist: Wahlkarten können nur bei der zuständigen Gemeinde abgegeben werden und nicht in einem Wahllokal und auch nicht bei der besonderen Wahlbehörde. Wahlkarten kann ich also entweder per Post zum Gemeindeamt zurückschicken oder sie direkt bei der Gemeinde in den Briefkasten werfen. Bei eingeschränkter Mobilität gibt es auch die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit in die Wahlzelle zu nehmen.

EU-Bürger dürfen seit 2000 auf Gemeindeebene wählen. Dürfen sie auch gewählt werden?
Schönherr: Ja, sie dürfen Gemeindevertreter werden. Sie dürfen nicht Bürgermeister werden oder in den Gemeindevorstand gewählt werden. Das betrifft die Hoheitsgewalt und dafür muss man Staatsbürger sein.

"Das Alkoholverbot wurde vor vielen Jahrzehnten abgeschafft"

2000 wurde auch die Bürgermeister-Direktwahl eingeführt – seit der letzten Wahl vor fünf Jahren gibt es dafür auch einen eigenen Stimmzettel. Wann ist ein Bürgermeister gewählt?
Schönherr: Wir haben beim Bürgermeister mehrere Optionen. Wenn es bei einer Bürgermeisterdirektwahl einen Kandidaten gibt, dann lautet der Stimmzettel, soll XY Bürgermeister werden, ja oder nein. Die Partei, für die er kandidiert, muss aber mindestens ein Mandat in der Gemeindevertretung haben. Das ist die Grundvoraussetzung. Der Kandidat muss mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen als Ja-Stimmen haben.

Bei mehreren Kandidaten?
Schönherr: Wenn keine Person mehr als 50 Prozent erreicht, gehen die beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen bekommen haben, in eine Stichwahl – immer unter der Voraussetzung, dass die Liste, für die sie antreten, ein Mandat erhalten hat.

"Das Alkoholverbot wurde vor vielen Jahrzehnten abgeschafft"

Früher gab es das Mandat des freien Wahlwerbers. Was war das, warum wurde es abgeschafft?
Schönherr: Da konnte ich bei jeder Liste noch eine Person, die nicht kandidierte, aber die ich in der Gemeindevertretung haben wollte, dazuschreiben. Das wurde aufgrund des großen organisatorischen Aufwands, aber auch aufgrund des geringen Mehrwertes abgeschafft, zumal die Möglichkeit im Verhältnis sehr wenig genutzt wurde. Zudem haben manche Leute das als Unterschriftsfeld gesehen und wollten dann gleich noch den Stimmzettel unterfertigen. Es hat auch aus demokratischer Sicht keinen Mehrwert gebracht. Personen, die nicht kandidieren, möchten vielleicht auch nicht. Das ist häufig auch bei Mehrheitswahlen ein Problem.

Bis Ende Jänner lagen in den Gemeinden die Wählerverzeichnisse auf. Wer konnte darin Einsicht nehmen?
Schönherr: Grundsätzlich jeder, einerseits um zu schauen, ob man selbst wahlberechtigt ist. Ich kann aber beispielsweise bei der Gemeinde auch anbringen, dass der Nachbar drin steht, der aber nicht wahlberechtigt ist.

Können Parteien die Wählerverzeichnisse etwa auch für personalisierte Werbung nutzen?
Schönherr: Kandidierende Listen können die Wählerverzeichnisse innerhalb einer bestimmten Frist bei der Gemeinde beantragen und dann bekommen sie die Daten in verarbeitbarer Form. Für Listen, die in der Gemeindevertretung vertreten sind, gibt es die Möglichkeit, einen Auszug aus der sogenannten Wählerkartei zu bekommen. Dort sind potenzielle Wähler auch in einer größeren Altersstruktur erfasst.

"Das Alkoholverbot wurde vor vielen Jahrzehnten abgeschafft"

Wie kompliziert sind Gemeindewahlen im Vergleich zu Nationalrats- und Landtagswahlen?
Schönherr: Es kommt auf die Sicht an. Gemeindewahlen haben sicher einige Spezifika, die die Wahlbehörden, aber auch den Wähler treffen. Wir von der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung unterstützen die Gemeinden natürlich. Viele Aufgaben müssen sie aber selbst machen. Für die Bürger ist es bei der Gemeindewahl sicher speziell, dass es zwei Stimmzettel geben kann, aber nur ein Kuvert. Dazu kommt wie gesagt die große Besonderheit, Wahlkarten nur bei der Gemeinde selbst abgeben zu können und nicht im Wahllokal.