Patient schlug und verletzte Amtsärztin

20-Jähriger wurde nach beschlossener Einweisung in Psychiatrie gewalttätig. Unbescholtener mit Angststörung kam vor Gericht mit milder Sanktion davon.
Der 20-Jährige versuchte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch am 9. Dezember 2024 in Bregenz, der ihn untersuchenden Amtsärztin zuerst einen Fußtritt zu versetzen, dem sie ausweichen konnte. Demnach soll er danach der Amtsärztin mit Faustschlägen Prellungen am Hinterkopf, Nacken und Rücken zugefügt haben. Die geschlagene Frau litt nach den Schlägen nach eigenen Angaben zudem über Kopfschmerzen.
Die Medizinerin erlitt dem Strafantrag zufolge leichte Verletzungen. Angeklagt wurde aber eine schwere Körperverletzung, weil eine Bedienstete in einem Gesundheitsberuf in Ausübung ihres Dienstes verletzt wurde.
Diversion
Richterin Sabrina Tagwercher gewährte dem arbeitslosen Angeklagten am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Mit einem Tatausgleich wurde das Strafverfahren mit Zustimmung des Angeklagten und des Staatsanwalts eingestellt. Der Tatausgleich bestand darin, dass sich der Angeklagte im Gerichtssaal bei der verletzten 52-Jährigen entschuldigte.
Für die milde Sanktionsform entschied sich die Strafrichterin wegen der außergewöhnlichen Umstände des Falles. Denn der Angeklagte befand sich in einer psychischen Ausnahmesituation. Er reagierte auf seine Kündigung durch den Arbeitgeber mit einem Suizidversuch. Zudem hat der junge Mann nach eigenen Angaben eine Angststörung bei Freiheitsentzug.
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Die Voraussetzungen für eine Diversion lagen aus Sicht des Gerichts vor. Weil der Angeklagte unbescholten ist, reumütig geständig war und keine schwere Schuld angenommen wurde. Eine Verurteilung war nach Einschätzung der Richterin nicht notwendig, um den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten.
Selbstgefährdung festgestellt
Die Amtsärztin stellte, wie sie vor Gericht als Zeugin sagte, beim 20-Jährigen eine Selbstgefährdung fest und teilte ihm mit, dass er zur weiteren psychiatrischen Abklärung ins Landeskrankenhaus Rankweil müsse. Daraufhin sei sie von ihm verprügelt worden, gab die Zeugin zu Protokoll. Er habe danach zu ihr gesagt, das sei doch klar, dass er wegen seiner Angststörung so aggressiv reagiert habe.
Die Ärztin merkte an, mit seiner Erklärung habe der Angeklagte versucht, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Die Frau sagte, bei dem Vorfall habe es sich um einen Fall von Gewalt gegen eine Frau gehandelt.
Der Angeklagte sagte, nach der Untersuchung im Landeskrankenhaus Rankweil sei er wieder nach Hause geschickt worden.