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“Clickjacking-Falle”: AK erspart Frau und Tochter knapp 460 Euro

22.04.2025 • 10:57 Uhr
"Clickjacking-Falle": AK erspart Frau und Tochter knapp 460 Euro
AK-Konsumentenschützer Franz Valandro. Klaus Hartinger

“Clickjacking” ist eine Online-Betrugsmasche, bei der unwissentlich Abos abgeschlossen werden.

Von einem Fall von “Online-Abzocke” berichtet die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg in einer Aussendung. Der zufolge wunderte sich Frau T. über ihre Handyrechnung. Diese war höher als üblich, aber nur um einen geringen zweistelligen Betrag – gerade so viel, dass es nicht sofort auffällt. Als sie auch ihre übrigen Rechnungen und die ihrer Tochter prüfte, stellte Frau T. fest, dass ihnen schon seit einigen Monaten stets ein kleiner Zusatzbetrag berechnet wird. Die Beträge waren auf den ersten Blick nicht hoch, ergaben in der Summe aber 459,02 Euro. Das Geld ging laut AK an die Firma Dimoco3, von der weder Frau T. noch ihre Tochter je gehört hatten.

Dauerthema „Clickjacking“

Frau T. wandte sich daraufhin an die Konsumentenschutzabteilung der AK Vorarlberg. „Wir haben schnell festgestellt, dass Frau T. Opfer der sogenannten ,Clickjacking’-Masche geworden ist“, erklärt AK-Konsumentenschützer Franz Valandro. „Diese Masche ist sehr verbreitet und bereits seit Jahren ein Dauerthema in der Beratung. Wöchentlich landen entsprechende Fälle bei uns.“

Beim „Clickjacking“ nutzen dubiose Anbieter Popup-Fenster auf Internetseiten oder in Apps. Diese Fenster können meist über ein X in der Ecke geschlossen werden. „Bei manchen dieser Popup-Fenster ist hinter dem X aber ein Kaufen-Button hinterlegt“, schildert Valandro. „Das Perfide ist, dass dieser Button für die Nutzer:innen vollkommen unsichtbar ist.“ Klicken die Nutzer nun auf das X, um das Popup-Fenster zu schließen, schließen sie unwissentlich ein Abonnement mit einem Drittanbieter ab, der die Beträge über deren Handyrechnung einzieht.

AK interveniert erfolgreich

So erging es auch Frau T. im aktuellen Fall. Die AK Konsumentenschützer intervenierten und wandten sich an ihren Mobilfunkanbieter. Der schrieb Frau T. den abgebuchten Betrag gut und richtete ihr eine Drittanbietersperre ein, um künftigen Abbuchungen vorzubeugen. „Verbraucher sollten ihre Handyrechnung regelmäßig kontrollieren, Einsprüche sind grundsätzlich nur innerhalb einer Frist von drei Monaten möglich“, rät Konsumentenschützer Valandro. „Außerdem sollten sie ihre Anbieter auffordern, die Drittanbietersperre bei ihnen zu aktivieren – jedenfalls bis es eine Lösung dafür gibt.“

Auf eine solche Lösung pocht die AK Vorarlberg schon lange: „Fälle wie der von Frau T. müssten nicht sein“, unterstreicht AK-Präsident Bernhard Heinzle. „Die Mobilfunkanbieter könnten die Drittanbieter-Sperren im Vorhinein für jeden Vertrag aktivieren.“ Wer ein Angebot von Drittanbietern nutzen möchte, müsste dann wiederum kurz seinem Anbieter Bescheid geben oder selbständig im Nutzerkonto einen entsprechenden Haken setzen. „So würden viele Menschen vor diesen Fallen geschützt. Denn dass sie immer wieder zuschnappen, zeigen uns die hohen Fallzahlen in der Beratung“, so AK-Präsident Heinzle weiter. „Die technischen Möglichkeiten dazu sind da, die Anbieter müssten nur reagieren. Beim Roaming hat es ja auch nach langjährigem Druck durch die AK Vorarlberg funktioniert.“