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Beschwerden nach Demos hielten Verwaltungsrichter auf Trab

30.04.2025 • 16:32 Uhr
Beschwerden nach Demos hielten Verwaltungsrichter auf Trab
Die Zunahme bei den Verwaltungsstrafverfahren ist auf eine ungewöhnlich hohe Zahl an Verfahren nach dem Versammlungsgesetz sowie auf zahlreiche Fälle im Verkehrsrecht zurückzuführen. Paulitsch

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg: Deutliches Plus im Jahr 2024 bei Beschwerden in Verwaltungsstrafsachen – bei weiterhin kurzen Verfahrensdauern.

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg blickt auf ein arbeitsintensives Jahr 2024 zurück: Insgesamt 1589 neue Rechtssachen wurden im Berichtsjahr registriert – ein Zuwachs von 7,4 Prozent gegenüber 2023​.
Deutlich zugenommen hat die Zahl der Beschwerden in Verwaltungsstrafverfahren: Sie erhöhte sich von 930 auf 1090 Fälle, was einer Steigerung um 17,2 Prozent entspricht​. Die meisten Verfahren betrafen Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung (281 Fälle), dem Kraftfahrgesetz (170 Fälle) und dem Bundesstraßen-Mautgesetz (143 Fälle)​. Auch das Versammlungsgesetz, etwa im Zuge von Demos vor dem Landhaus, führte mit 117 Beschwerden zu erheblichem Aufwand.

Bei den sogenannten Administrativverfahren, etwa Beschwerden gegen baurechtliche oder sozialrechtliche Entscheidungen, war hingegen ein Rückgang zu verzeichnen: Ihre Zahl sank von 549 im Vorjahr auf 499​. Besonders häufig beanstandet wurden Entscheidungen nach dem Baugesetz (112 Fälle) und dem Führerscheingesetz (106 Fälle)​

Die Zahl der erledigten Verfahren stieg 2024 auf 1639 – ein Plus von sechs Prozent​. In 49 Prozent aller erledigten Verfahren fand eine mündliche Verhandlung statt . Dieser Wert blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. In etwa 45 Prozent aller Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Vorarlberg waren die Beschwerdeführer anwaltlich vertreten . Dieser Wert blieb im Vergleich zu den Vorjahren konstant. Die hohe Zahl an Vertretungen wird als Zeichen für die zunehmende Komplexität vieler Verfahren gewertet.

Landesverwaltungsgericht (LVwG)
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hatte mehr zu tun. Hartinger

Verfahrensdauer

Die Verfahrensdauer am Landesverwaltungsgericht Vorarlberg konnte auch im Jahr 2024 auf einem niedrigen Niveau gehalten werden: Im Durchschnitt betrug sie rund drei Monate. Dieser Wert bezieht sich auf alle erledigten Verfahren, unabhängig davon, ob mündliche Verhandlungen stattfanden oder nicht. Die kurze Verfahrensdauer gilt als ein wesentlicher Indikator für die Effizienz der Gerichtsbarkeit. In 49 Prozent aller erledigten Verfahren fand eine mündliche Verhandlung statt. Dieser Wert blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Besonders auffällig ist, dass in etwa 11 Prozent der Verhandlungen auch Vertreter der belangten Behörden persönlich anwesend waren – eine Quote, die im Vergleich zum Vorjahr (13 Prozent) leicht gesunken ist.

Langzeittrend

Seit der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2014 ist die Zahl der beim Landesverwaltungsgericht eingelangten Verfahren kontinuierlich gewachsen: Von 1429 im ersten Jahr auf 1589 im Jahr 2024​. Parallel dazu verdoppelte sich die Zahl der Verwaltungsstrafverfahren bei den Bezirkshauptmannschaften von etwa 250.000 auf über 540.000​.
Trotz dieser Dynamik konnte die Zahl der offenen Verfahren am Landesverwaltungsgericht gesenkt werden: Sie verringerte sich von 451 im Jahr 2018 auf 501 Ende 2024​.

Instanzenweg

In Verwaltungsstrafverfahren erlassen in der Regel die Bezirkshauptmannschaften den Erstbescheid. In Administrativverfahren hingegen stammen die Entscheidungen von den vier Bezirkshauptmannschaften, den 96 Vorarlberger Gemeinden, dem Landeshauptmann, der Landesregierung, der Grundverkehrs-Landeskommission sowie von beruflichen Selbstverwaltungskörpern wie Ärztekammer, Apothekerkammer, Rechtsanwaltskammer, Wirtschaftskammer oder Ziviltechnikerkammer​.
Gegen diese Bescheide können Betroffene eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg (LVwG) einbringen. Die Entscheidungen des LVwG können wiederum beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.

Erfolgsquote bei Revisionen deutlich unter Bundesschnitt

Auch im Berichtsjahr 2024 wurden zahlreiche Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts durch die Höchstgerichte überprüft: 42 Beschwerden wurden beim Verfassungsgerichtshof und 99 Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht​. Die Erfolgsquote der Revisionen lag bei 17 Prozent – deutlich unter dem österreichweiten Durchschnitt von 24 Prozent​.
Fristsetzungsanträge an den Verwaltungsgerichtshof gab es im vergangenen Jahr keine. Die überwiegende Mehrheit der Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts wurde von den Höchstgerichten bestätigt.