Prozess um Amtsmissbrauch: Polizist stöberte in Akt von Ex-Kollegen

Polizist aus dem Bezirk Dornbirn nahm ohne dienstliche Notwendigkeit Einsicht in Akt eines alkoholisiert fahrenden Ex-Polizisten. Schöffensenat gewährte unbescholtenem Angeklagten eine Geldbuße.
Ein Bundespolizist aus dem Bezirk Dornbirn rief am 14. Februar 2024 ohne dienstliche Notwendigkeit auf seinem Dienstcomputer einen Polizeiakt auf, der nicht von ihm angelegt worden war. Der Akt betraf die Führerscheinabnahme eines pensionierten Polizisten, der bei einer Verkehrskontrolle mit über 0,8 Promille aufgefallen war.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte den 28-jährigen Polizisten wegen Missbrauchs der Amtsgewalt an. Dafür beträgt die Strafdrohung für den Fall eines Schuldspruchs sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde dem unbescholtenen und Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmenden Angeklagte mit dem Nettoeinkommen von 3000 Euro am Mittwoch eine Diversion gewährt. Der von Zehra Yilmaz-Arslan verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits waren damit einverstanden.
Während Verhandlung bezahlt
Der Angeklagte zahlte die Geldbuße von 3600 Euro und die Verfahrenskosten von 150 Euro während der Gerichtsverhandlung in die Amtskasse des Landesgerichts ein. Daraufhin stellte Richterin Lisa-Sopia Huter als Vorsitzende des Schöffensenats das Strafverfahren ein. Damit blieb dem Angeklagten eine mögliche Verurteilung erspart.
Der Angeklagte sagte, er habe keineswegs aus Neugier in den Polizeiakt mit dem beschuldigten Ex-Polizisten Einsicht genommen. Er habe als junger Beamter mit wenig Erfahrung bei Verkehrsdelikten unmittelbar nach einer Verkehrskontrolle mit erwischten alkoholisierten Lenkern lediglich in Akten eines erfahrenen Kollegen nach Verbesserungsmöglichkeiten für die Beschreibung des Sachverhalts und damit nach geeigneten Vorlagen gesucht.
Innerhalb der Polizei offenbar üblich
Dabei habe er es leider verabsäumt, schriftlich festzuhalten, warum er Einsicht in den fremden Polizeiakt genommen habe, gab der Angeklagte zu Protokoll. Ihm sei bewusst, dass er damit gegen dienstliche Vorschriften und das Grundrecht des Beschuldigten auf Datenschutz verletzt habe. Er werde nie wieder Einsicht in fremde Polizeiakten nehmen. Obwohl das innerhalb der Polizei bei der Suche nach Mustern üblich sei.
Mit dem zuständigen Sachbearbeiter, der bei der Verkehrskontrolle am 14. Februar 2024 anwesend gewesen sei und die Anzeige gegen den pensionierten Pensionisten verfasst habe, habe er vor seiner Abfrage nicht über den Fall des mit Alkohol am Steuer erwischten Ex-Beamten gesprochen, sagte der Angeklagte.