Verteidiger im Mordprozess Kennelbach: “Anklage beruht auf bloßen Annahmen”

Wie sich der 26-jährige Spanier verantwortet, der im September 2024 in Kennelbach seine Ex-Freundin erschlagen haben soll, und was die ersten Zeugen berichteten.
Die zentrale Frage ist: Wer hat sie getötet?“, sagte Staatsanwalt Johannes Hartmann am Donnerstag am ersten Tag des Geschworenenprozesses am Landesgericht Feldkirch in seinem Anklagevortrag. Aus Sicht des öffentlichen Anklägers hat der im Bezirk Bludenz bei seinen Eltern wohnende Angeklagte in der Nacht auf 4. September 2024 am Ufer der Bregenzerach in Kennelbach seine 25-jährige Ex-Freundin erschlagen. Demnach soll der 26-jährige Spanier die in Kennelbach lebende Mutter der beiden gemeinsamen Kinder mit einem länglichen Gegenstand mit zumindest sieben Schlägen gegen das Gesicht und den Kopf vorsätzlich getötet haben.
Am Freitagabend soll am zweiten Verhandlungstag das Urteil verkündet werden. Die acht Geschworenen werden allein entscheiden, ob der wegen Mordes angeklagte Untersuchungshäftling der Täter ist oder nicht.

Angeklagter bekennt sich nicht schuldig
Der unbescholtene Angeklagte sagte vor Gericht, er sei nicht schuldig. Nicht sein Mandant, sondern ein unbekannter Täter habe die Frau erschlagen, meint Verteidiger Manfred Keller. Es gebe in dem Indizienprozess keine Beweise für die Schuld des Angeklagten. Die Tatwaffe sei nicht gefunden worden, die Tatzeit und der Tatort seien unbekannt. Die Anklage beruhe bloß auf Annahmen, sagte der Bregenzer Rechtsanwalt.
Trotz der beendeten Beziehung habe er sich auch am 3. September 2024 mit seiner Ex-Freundin getroffen, sagte der Angeklagte. In Bludenz habe man Drogen und Alkohol konsumiert und miteinander Sex gehabt. Im Zug habe er am Abend seine frühere Partnerin bis nach Bregenz begleitet. Er habe dann in Bregenz in den Seeanlagen übernachtet.

Den Standortdaten seines Handys zufolge habe sich der Angeklagte aber in der angeklagten Tatnacht in Kennelbach am Achufer aufgehalten, entgegnete Staatsanwalt Hartmann. Dazu sagte der Angeklagte letztlich, es könne sein, dass er wegen seiner Beeinträchtigung durch Drogen und Alkohol unbewusst doch nach Kennelbach gefahren sei.
Zeugin berichtet von Streit
Eine Zeugin habe vor der Polizei angegeben, dass das Paar am Tatabend zwischen 18 und 19 Uhr auf einer Kennelbacher Sitzbank 300 Meter vom späteren Tatort entfernt gestritten habe, sagte der Staatsanwalt. Wenige Monate vor der Tat habe der Angeklagte eine polizeiliche Wegweisung erhalten, weil er versucht habe, gewaltsam in die Kennelbacher Wohnung seiner Ex-Freundin einzudringen.
Hinweise auf häusliche Gewalt habe es schon am früheren gemeinsamen Wohnort in Spanien gegeben, so der öffentliche Ankläger. 2022 sei das in Ecuador geborene Paar mit den Kindern von Barcelona nach Österreich übersiedelt. Die Obsorge für die 2019 und 2020 geborenen Kinder sei den im Bezirk Bludenz lebenden Eltern des Angeklagten übertragen worden.

Ein weiteres belastendes Indiz sei die Blutspur des Angeklagten auf dem Leichnam, berichtete der Staatsanwalt. Dafür hatte der Angeklagte keine Erklärung.
Die Leiche wurde erst am 8.9.2024 im Gebüsch bei Schrebergärten am Kennelbacher Achufer gefunden. Am 12.9.2024 wurde der Beschuldigte als Tatverdächtiger festgenommen.
In dem von Richter Theo Rümmele geleiteten Mordprozess werden mehr als 20 Zeugen befragt werden.
Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage würde der Strafrahmen für Mord 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft betragen.