Radfahrerin durch Ball verletzt: Anwalt kündigt in Zivilprozess Klage gegen den SC Austria Lustenau an

Schadenersatz fordernde Fahrradlenkerin stürzte beim Zusammenprall mit Ball, den beklagter 14-Jähriger unabsichtlich von Fußballplatz auf Radweg geschossen hat.
Auf dem Radweg im Lustenauer Rheinvorland kollidierte die Radfahrerin am 24. Mai mit einem Fußball. Die junge Frau stürzte und zog sich am Knie einen Kreuzbandriss zu. Die Schwerverletzte fordert in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch rund 8000 Euro Schadenersatz von einem 14-Jährigen und dessen Haftung für allfällige künftige Schäden aus dem Vorfall.
Denn der 14-Jährige hatte den Fußball geschossen. Er spielte mit einem Kollegen auf einem der Fußballplätze des SC Austria Lustenau im Rheinvorland. Dabei verfehlte der Jugendliche nach eigenen Angaben das Tor, und der Ball rollte auf den Radweg.
Der Zivilprozess begann am Mittwoch mit der vorbereitenden Tagsatzung. Die nächste Verhandlung wird im Februar 2026 am Ort des Vorfalls stattfinden. Daran wird auch ein Unfallgutachter teilnehmen.
OGH-Entscheidung
Zivilrichterin Magdalena Jäger zitierte eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu einem ähnlichen Vorfall. Dabei traf ein von einem Buben geschossener und sein Ziel verfehlender Fußball eine Frau im Gesicht und verletzte sie. Das Höchstgericht in Wien entschied 2016, dass der Bub für den Unfall nicht zu haften habe.
Deshalb sei auch im Feldkircher Verfahren die Klagsforderung kritisch zu sehen, meinte Jäger. Abzuwägen sei zwischen dem Interesse der Radfahrerin auf Schutz ihrer Gesundheit und dem Interesse des Fußballers auf sportliche Betätigung. Zu klären sei auch, ob der Unfall für die Radfahrerin durch rechtzeitiges Ausweichen vermeidbar gewesen wäre.

Nicht absichtlich
Beklagtenvertreterin Olivia Lerch beantragt die Abweisung der Klage. Weil ihrem Mandanten kein Vorwurf zu machen sei. Er habe den Fußball nicht absichtlich auf den Radweg geschossen. Der 14-Jährige habe an jenem Tag kurz vor dem Vorfall als Nachwuchsspieler von Austria Lustenau ein Meisterschaftsspiel gegen Altach bestritten. Die Haftpflichtversicherung der beklagten Partei habe der Klägerin als Schadenersatz rund 1000 Euro bezahlt.
Fahrlässig gehandelt
Klagsvertreter Johannes Häusle sagte, der Beklagte habe fahrlässig gehandelt. Sollte die Klage abgewiesen werden, werde es einen Folgeprozess geben. Dann werde der SC Austria Lustenau als Betreiber des Fußballplatzes geklagt werden. Weil der Fußballverein das Fußballspielen in der Nähe des Radwegs ermöglicht habe und keine Absicherung durch ein Schutzgitter zur Vermeidung von Unfällen mit Bällen auf dem Radweg vorgenommen habe.