Deutscher Unternehmer, der in Bürs und Brand baute, vor dem Strafgericht

Ein undurchsichtiges Firmengeflecht und zweckwidrig verwendete Kredite beschäftigten das Landesgericht Feldkirch: 60-Jähriger Unternehmer musste sich wegen betrügerischer Krida und Untreue verantworten. Das kam bei dem siebenstündigen Prozess heraus.
Insolvenzen in der Baubranche sind seit vergangenem Jahr beinahe an der Tagesordnung. Gestiegene Kosten, verzögerte Projekte und schwierige Finanzierungen setzen viele Unternehmen unter Druck. Das Konkursverfahren gegen jene Firma, deren faktischer Geschäftsführer am Mittwoch wegen betrügerischer Krida und Untreue vor Gericht stand, war jedoch bereits im Jahr 2018 eröffnet worden. Am Ende blieben Gläubiger auf rund 900.000 Euro sitzen, der gesamte Schuldenstand belief sich auf etwa 1,1 Millionen Euro.
Vor Gericht ging es um Vorgänge im Vorfeld der Millionenpleite. Im Zentrum stand ein deutscher Baumanager (60), der in den beteiligten Gesellschaften offiziell nie als Geschäftsführer aufschien. Nach Ansicht des Gerichts führte er die Geschäfte jedoch de facto: Er traf Entscheidungen, verfügte über Konten und steuerte die Bauprojekte.
Zweckwidrige Überweisungen
Kern des Anklagevorwurfs war der Umgang mit einem Kreditkonto, das von einer Bank ausschließlich für ein Wohnbauprojekt in Bürs eingeräumt worden war. Laut Staatsanwaltschaft wurden über dieses Konto dennoch auch Zahlungen für andere Bauvorhaben abgewickelt – unter anderem für den Bau von Ferienwohnungen in Brand sowie für Leistungen in Deutschland. Insgesamt sollen zweckwidrige Überweisungen in der Höhe von rund 136.000 Euro erfolgt sein.
Mehrere Projekte parallel
Der Angeklagte räumte ein, Gelder des Bürser Projekts auch für andere Baustellen verwendet zu haben. Mehrere Projekte seien parallel gelaufen, eine klare Trennung der Kosten sei schwierig gewesen. Eine spätere Schlussabrechnung zwischen den Gesellschaften sei vorgesehen gewesen. Dazu sei es jedoch nicht mehr gekommen, weil ihm die Verfügungsgewalt entzogen worden sei. Auf konkrete Nachfragen gestand der Angeklagte ein, dass eine nachträgliche Abrechnung problematisch geworden wäre. Man hätte „wohl nur noch über Kubikmeter“ abrechnen können, so der 60-Jährige.
Der Richter hakte im Verlauf der Verhandlung mehrfach nach, warum die verschiedenen Bauprojekte nicht unter dem Dach einer einzigen Gesellschaft geführt worden seien, wenn sich Rechnungen und Zahlungsflüsse ohnehin nicht sauber trennen ließen. Der Angeklagte erklärte dazu, ihm sei vom Steuerberater empfohlen worden, die Bauprojekte in getrennten Gesellschaften abzuwickeln. Derselbe Steuerberater soll im Ermittlungsverfahren allerdings die Unübersichtlichkeit des Firmengeflechts und fehlende Belege kritisiert haben.

Das sagen die Zeugen
Der damalige Bankbetreuer erklärte, der Kreditvertrag habe unmissverständlich ein einziges Projekt umfasst. Als bekannt geworden sei, dass Zahlungen für fremde Vorhaben über das Konto liefen, habe die Bank eingegriffen. „Ab diesem Zeitpunkt wurden keine Zahlungen mehr durchgelassen“, sagte der Zeuge. Besonders ausführlich sagte ein früherer Geschäftspartner aus, mit dem sich der Angeklagte einen Kampf um die Schweizer Muttergesellschaft des unübersichtlichen Firmengeflechts geliefert haben dürfte. Anfangs habe er geglaubt, gut informiert zu sein, später aber immer weniger Einblick gehabt. „Aus heutiger Sicht wurde ich schlicht angelogen“, sagte er. Er sprach von offenen Rechnungen, unzufriedenen Kunden und Zahlungen, die „alles andere als zweckgebunden“ gewesen seien.
Auch zwei formelle Geschäftsführer der betreffenden Gesellschaft wurden einvernommen. Ein deutscher Staatsbürger sowie eine Frau aus dem Raum Bludenz erklärten übereinstimmend, ihre Funktion lediglich pro forma ausgeübt zu haben. Beide gaben an, kaum bis gar keinen Einblick in die laufenden Geschäfte gehabt zu haben. Entscheidungen seien nicht von ihnen getroffen worden. Unterlagen hätten sie teilweise ungeprüft unterzeichnet, ohne deren Inhalt im Detail zu kennen.
Schlussplädoyers
In den Schlussplädoyers prallten naturgemäß die Standpunkte aufeinander. Staatsanwältin Sophia Gassner sprach von Schutzbehauptungen, lückenhafter Buchhaltung und einer unglaubwürdigen „späteren Verrechnung“. Verteidiger Markus Vetter hielt dagegen, es handle sich um eine branchenübliche Bauabwicklung und um Verrechnungsfragen, die zivilrechtlich zu klären seien. Wesentlich sei zudem: Zum Tatzeitpunkt sei noch keine Insolvenz eingetreten, daher liege keine betrügerische Krida vor; außerdem fehle der erforderliche Schädigungsvorsatz.
Urteilsbegründung
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele folgte der Anklage. In der Urteilsbegründung hielt der Vorsitzende fest, der Angeklagte sei faktischer Geschäftsführer gewesen und habe die angeklagten Zahlungen veranlasst. Das Vorgehen habe einem Prinzip entsprochen, das Rümmele mit dem Bild „Töpfchen auf, Töpfchen zu“ umschrieb: Geld sei dorthin geschoben worden, „wo es gerade flüssig“ gewesen sei. Eine spätere Nachberechnung wertete der Senat als Schutzbehauptung. Es gebe keine Hinweise, dass eine ordentliche Verrechnung möglich oder überhaupt geplant gewesen sei.
Für die betrügerische Krida sei eine bereits eingetretene Insolvenz zum Tatzeitpunkt nicht erforderlich, erklärte Rümmele. Auch Untreue liege vor, weil der Angeklagte eine ihm eingeräumte Befugnis missbraucht und dadurch der Gesellschaft einen Vermögensnachteil zugefügt habe.Haftstrafe
Ausgehend von einer ursprünglich schuld- und tatangemessenen Freiheitsstrafe von 24 Monaten nahm der Schöffensenat einen Abschlag vor und setzte die Strafe mit 18 Monaten Freiheitsstrafe fest. Da der Angeklagte bislang noch keine Haft verbüßt hatte, hielt es das Gericht nicht für erforderlich, die gesamte Strafe unbedingt auszusprechen. Konkret wurden zwölf Monate der Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen, unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren. Sechs Monate sind unbedingt zu verbüßen. Eine Geldstrafe oder eine vollständige bedingte Nachsicht kamen nach Ansicht des Gerichts nicht in Betracht, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.
Bei der Strafbemessung berücksichtigte der Schöffensenat das Zusammentreffen von betrügerischer Krida und Untreue sowie die Schädigung mehrerer Gläubiger und der Gesellschaft selbst. Erschwerend wirkten sich aus, dass der Angeklagte als erfahrener Geschäftsmann die Zweckbindung des Kreditkontos kannte und dennoch zweckwidrige Zahlungen veranlasste. Zudem flossen einschlägige Vorstrafen in Deutschland zu seinen Lasten ein. Mildernd wertete das Gericht die lange Dauer des Verfahrens, das seit 2022 läuft.
Der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.