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Prozess um Bisse und falsche Kennzeichen

14.01.2026 • 16:29 Uhr
Prozess um Bisse und falsche Kennzeichen
Prozess am Landesgericht Feldkirch. NEUE/Frick

Bissattacke und Fahren mit gefälschten Kennzeichen:
41-Jähriger steht wegen zwei Vergehen vor Gericht

Wollten sie nochmal gebissen werden? Es greift doch niemand noch einmal in ein Auto, wenn er bereits gebissen wurde?“, fragt Verteidiger Martin Dörler die Zeugin. Sie hatte dem 41-jährigen Angeklagten ein Auto abgekauft, er wollte ihr aber nicht die Papiere aushändigen, bevor es nicht vollständig bezahlt ist.

Bei einem Gespräch im August 2025 kam es zum Streit: Der Mann wollte wegfahren, die Frau hinderte ihn daran und griff durch das offene Autofenster nach den Papieren. Daraufhin biss der Angeklagte sie zweimal in den rechten Arm. „Aus Notwehr“ und „direkt aufeinander“, wie der 41-Jährige angibt. “Im Abstand von fünf Minuten”, entgegnet die Käuferin des Autos. Zwischen den Bissen sei er kurz ausgestiegen und sie habe seine Weiterfahrt ein zweites Mal verhindert. Zudem habe er sie während des Streits gegen das Schienbein getreten. Ihre Forderung: 5000 Euro Schmerzensgeld.

Gutachten

Vor allem der zweite Biss sei schmerzhaft gewesen, sagte die Frau. Es folgten vier Wochen Krankenstand. Der Verteidiger bezweifelt, dass die Dauer des Krankenstands angemessen war. Das LKH Feldkirch hat direkt nach dem Ereignis fünf Tage verschrieben. Der Hausarzt der Frau erhöhte die Dauer auf vier Wochen. Ein Gutachter soll nun klären, ob die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt war. Die Verhandlung wurde bis dahin vertagt.

Weiterer Anklagepunkt

Ein weiterer Anklagepunkt gegen den 41-Jährigen wurde ebenfalls vertagt: So soll der Mann fast zwei Jahre lang mit einem gefälschten Kennzeichen unterwegs gewesen sein. Die Vorgeschichte: Der Angeklagte gibt an, dass er während einer früheren Haftstrafe seine Autokennzeichen neben anderen Besitztümern in der Garage eines inzwischen 68-Jährigen eingelagert habe. Nachdem er seine Haft verbüßt hatte, waren sämtliche Gegenstände und somit auch die Autokennzeichen weg. Der Besitzer der Garage verneint jedoch, dass er jemals Autokennzeichen des Angeklagten aufbewahrt habe.