Mit mehr als drei Promille Polizisten und Krankenpflegerin angegriffen

Alkoholexzess und Polizeieinsatz in Feldkirch hatten gerichtliches Nachspiel.
Ein Abend unter massivem Alkoholeinfluss endete für eine Frau aus dem Bezirk Feldkirch vor dem Landesgericht. Richterin Lea Gabriel hatte über einen Polizeieinsatz zu entscheiden, der eskalierte und schließlich zu einer Festnahme wegen aggressiven Verhaltens führte.
Der Vorfall hatte sich im September des vergangenen Jahres ereignet. Die 46-Jährige Frau hatte 3,5 Promille Alkohol im Blut, als die Polizei einschritt. Im Zuge dieses Einsatzes kam es tätlichen Übergriffen.
Polizist verletzt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagte der Amtshandlung widersetzte und dabei einen Polizisten verletzte. Der Beamte erlitt einen Kratzer an der rechten Hand. Da es sich um eine Verletzung eines Polizisten im Rahmen einer Amtshandlung handelte, war der Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt.
Zuvor bekam es eine diplomierte Krankenpflegerin mit der rabiaten und stark alkoholisierten Frau zu tun. Nach den Feststellungen des Gerichts schlug die Angeklagte der Krankenpflegerin zunächst mit der flachen Hand gegen die Rippen und versetzte ihr anschließend einen Faustschlag ins Gesicht. Zudem drohte sie weitere Schläge an. In diesem Punkt blieb es nach Ansicht des Gerichts beim Versuch einer schweren Körperverletzung, hinzu kamen Körperverletzung und gefährliche Drohung.
Angeklagte aufgelöst
Die Frau ist keine Unbekannte vor Gericht. Zwei Vorstrafen aus den Jahren 2017 und 2021 stehen zu Buche, eine davon ebenfalls wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Im Gerichtssaal zeigte sich die Angeklagte völlig aufgelöst. Unter Tränen und stark schluchzend erklärte sie, dass sie sich an den Vorfall nicht mehr erinnern könne. Es tue ihr leid, sie habe das nicht gewollt. Getrunken habe sie an diesem Abend eine Flasche Wein sowie Prosecco – gemeinsam mit einer Freundin, deren Hund gestorben sei.
In ihrem Schlussplädoyer verwies Verteidigerin Emelle Eglenceoglu darauf, dass ihre Mandantin unter starken Schmerzen gestanden sei. Zudem habe die massive Alkoholisierung zu dem nicht akzeptablen Verhalten geführt. Sie ersuchte um ein mildes Urteil.
Haft- und Geldstrafe
Richterin Lea Gabriel, die die Verhandlung mit Umsicht führte, sprach einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Verhängt wurden sechs Monate Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 22 Euro, insgesamt 5280 Euro. Die Haftstrafe wurde unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.