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Kinder geschlagen und Ex-Frau bedroht: Erneuter Prozess gegen ehemaligen Häftling

06.02.2026 • 12:10 Uhr
Kinder geschlagen und Ex-Frau bedroht: Erneuter Prozess gegen ehemaligen Häftling
Der Angeklagte sagt immer wieder, dass seine Ex-Frau lüge. NEUE/Frick

Körperverletzung, gefährliche Drohung und Waffenbesitz: Ein ehemaliger Häftling muss sich erneut für drei Anklagepunkte vor Gericht verantworten.

Acht Vorstrafen und erneut vor Gericht: Ein 31-Jähriger muss sich wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten. Laut Anklage habe er seiner Ex-Frau und Mutter der gemeinsamen Kinder an den Kopf geworfen, sie sei eine “Fremdgängerin”, der Staat Österreich beschütze sie und “in Tschetschenien hätte er sie abgestochen”. Er habe seine Kinder geschlagen und eine Schreckschusspistole besessen.

Während der Vorwurf Waffenbesitz schnell abgehandelt ist, stehen vor allem Ex-Frau und Kinder im Zentrum der Erzählungen des Mannes. Eine Aussage wiederholt sich dabei immer wieder in verschiedenen Varianten: Seine Ex-Frau lüge und manipuliere die Kinder.

Spieß umgedreht

Der 31-Jährige kam nach eigenen Angaben nach fünfeinhalb Jahren aus dem Gefängnis und wollte seine Kinder sehen. Seine Ex-Frau ließ ihn bei sich einziehen – dann habe sie eineinhalb Monate später “den Spieß umgedreht” und ihn angezeigt. Daraufhin sei die Polizei gekommen und habe ihn abgeführt. Er habe versucht, mit seinen Kindern in Kontakt zu bleiben. Die Mutter habe das unterbunden, indem sie die Kinder manipuliere. Ihn belaste die Situation sehr. Ihm wäre lieber, wenn das Jugendamt die Kinder in Obhut nimmt.

Richter Alexander Wehinger konfrontiert den Mann mit Aussagen der Kinder. Diese erzählen von mehreren Ohrfeigen, er spricht von einer einzigen. Es steht die Frage im Raum: Warum sollten die Kinder ihren Vater belasten, wenn nichts geschehen sei?

Trotzdem schließt der Angeklagte nicht aus, dass er ein Gewaltproblem habe. Während der Verhandlung legt er die Bestätigung über eine abgeschlossene Gewalttherapie vor. Er bekundet seine Bereitschaft, weiter in Therapie zu bleiben.

Nie über Gebühr belastet

Der Richter spricht den 31-Jährigen in allen drei Anklagepunkten schuldig. Er schenkt den Aussagen der Kinder Glauben: „Für Kinder ist es brutal schwer, in so einer Situation etwas zu erfinden.” Es übersteige die Fähigkeiten von Kindern in diesem Alter, erlogene Umstände mehrmals gleichlautend zu schildern.

Hinzu kommt, dass keine Person den Angeklagten über Gebühr belastet habe. Mehrere Vorwürfe wurden von Zeugen verneint. Beispielsweise habe die Ex-Frau ausgesagt, sie habe nie gesehen, wie der Vater die Kinder schlug.

Das Urteil lautet auf zwölf Monate Freiheitsstrafe, wobei eineinhalb Monate bereits verbüßt wurden. Zudem muss der Angeklagte jedem Kind ein Teilschmerzensgeld zwischen 150 und 780 Euro zuzüglich Zinsen bezahlen. Es gibt keine mildernden Umstände. Erschwerend wirken einschlägige Vorstrafen, der rasche Rückfall, die Tatwiederholung und dass es sich um mehrere Vergehen sowie Taten gegen Angehörige handelt.

Der Angeklagte kündigt Berufung an und beantragt direkt Verfahrenshilfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.