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Mann bietet online sexuelle Dienste mit Bildern einer Bekannten – Urteil gefällt

09.02.2026 • 17:15 Uhr
Mann bietet online sexuelle Dienste mit Bildern einer Bekannten -  Urteil gefällt
Prozess am Landesgericht Feldkirch. Hartinger

Mit dem Bild einer Bekannten hat ein Mann online sexuelle Dienste angeboten. Er wurde in Abwesenheit verurteilt.

Im Internet verwendete er das Bild einer Bekannten, vor Gericht lässt er sich nicht blicken: Der Angeklagte (Jahrgang 1996) zeigt sein Gesicht nicht. Die Verhandlung findet ohne ihn statt.

Laut Anklageschrift habe der Mann Bilder einer Bekannten in einer Online-Anzeige verwendet. Darin bot er sexuelle Dienste an, die Kontaktdaten wiesen jedoch auf ihn hin. Der Profit hielt sich jedoch in Grenzen: 50 Euro stehen zu Buche. Somit wird ihm auch ein Betrugsdelikt vorgeworfen.

3000 Euro Schmerzensgeld gefordert

Die betroffene junge Frau ist als Zeugin anwesend. Während der Einvernahme hält sie durchgehend ein kleines Kind in den Armen. Sie kann sich die ganze Angelegenheit nicht erklären. Sie habe bereits vor der Schaltung der Anzeige keinen Kontakt mehr zu dem Mann gehalten. Laut ihren Angaben hatten sie aber keine Probleme miteinander.

Es stellt sich die Frage, wie der Angeklagte zu den Bildern der jungen Frau kam. Laut ihr stammen diese von ihrem Instagram-Account. Ihr Profil sei öffentlich, weshalb jeder die Bilder dort einsehen kann.

Sie erzählt von den Konsequenzen: Bekannte sind auf sie zugekommen, haben ihr das Inserat gezeigt. Es habe sie psychisch sehr belastet, zwei Wochen lang extrem. Sie spricht von Panikattacken und schlechtem Schlaf. Auf die Frage von Richter Alexander Wehinger, ob sie Schmerzensgeld fordere, überlegt sie lange. Schließlich nennt sie 3000 Euro als Betrag.

Urteil in Abwesenheit

Der Angeklagte wird in Abwesenheit schuldig gesprochen. Der Richter verurteilt ihn zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 5400 Euro (180 Tagessätze zu 30 Euro). Die Zeugin verweist er mit ihrer Forderung auf den Zivilrechtsweg.

Erschwerend wirke in diesem Fall das Zusammenkommen mehrer Vergehen sowie Vorstrafen des Angeklagten. Mildernde Umstände liegen keine vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.