Mädchen (4) erlitt Schlaganfall: Klage gegen ÖGK, die empfohlene Reha nicht zahlen will

Behandelnde Ärzte empfehlen eine spezialisierte Rehabilitation in Deutschland. Da die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten nicht übernehmen will, landete der Fall vor dem Landesgericht Feldkirch.
Schlaganfälle bei Kindern sind selten. Statistisch gesehen sind weltweit jährlich ein bis acht von 100.000 Kindern betroffen. Einer dieser Fälle beschäftigt nun das Landesgericht Feldkirch. Weil die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eine empfohlene Rehabilitation im Ausland nicht bewilligte, klagte das betroffene Kind bzw. dessen obsorgeberechtigte Mutter.
Das Mädchen, damals vier Jahre alt, war im Frühjahr 2023 mit Symptomen eines Schlaganfalls ins Krankenhaus Dornbirn eingeliefert worden. Eine MRT-Untersuchung bestätigte den Verdacht. Es folgten die Verlegung ins LKH Feldkirch und schließlich der Weitertransport per Flugrettung an die Universitätsklinik Innsbruck. Dort entfernten die Ärzte ein Blutgerinnsel aus einem Hirngefäß entfernt. Nach dem Krankenhausaufenthalt wurde das Mädchen knapp drei Monate lang rehabilitationsmedizinisch betreut
Schwere Folgen
Die gesundheitlichen Folgen sind bis heute erheblich. Wie aus den der NEUE vorliegenden Unterlagen hervorgeht, leidet das mittlerweile siebenjährige Kind an einer Halbseitenlähmung mit linksseitigem Spasmus am Arm und Bein. Zudem kam es aufgrund der schweren Schädigung des Nervensystems zu einer seltenen Bewegungsstörung, die in der Medizin als Dystonie bekannt ist. Um eine weitere Verschlechterung zu verhindern, sei das Kind „zwingend auf eine zielgerichtete neurologische Therapie in einer spezialisierten Krankenanstalt angewiesen“, sagt der auf Medizinrecht spezialisierte Klagsvertreter Patrick Beichl.
Ärzte empfehlen deutsche Klinik
Die behandelnden Ärzte der Universitätsklinik Innsbruck empfehlen daher eine weiterführende Behandlung in der Schön Klinik Vogtareuth in Deutschland. Diese gelte „als eine der führenden Einrichtungen in Deutschland in der Rehabilitation von Kindern nach Schlaganfall“, heiß es in dem Antrag auf Kostenübernahme eines stationären Aufenthalts. Eine Kombination aus stationärem Reha-Aufenthalt und gleichzeitiger Abklärung einer möglichen tiefen Hirnstimulation werde in Österreich nicht angeboten. Laut Beichl gibt in Österreich keine Krankenanstalt, „die mit der Klinik in Vogtareuth mithalten kann“.

“Das Verhalten der ÖGK ist unterste Schublade. Sie hat sich gegen alles ausgesprochen, was von unserer Seite gekommen ist. Vor allem aber hat die ÖGK im Gerichtsverfahren behauptet, dass außergerichtliche Vergleichsgespräche laufen würden. Das ist eine glatte Lüge.
Patrick Beichl, Klagsverterter
Antrag abgelehnt
Die ÖGK lehnte den Antrag jedoch ab. Die Begründung:. Eine Behandlung im Ausland dürfe nur dann vorab genehmigt werden, wenn es in Österreich keine geeignete Möglichkeit gebe oder die Behandlung hier nicht innerhalb eines medizinisch vertretbaren Zeitraums erfolgen könne
Im konkreten Fall gehe man jedoch davon aus, dass „in Österreich eine geeignete Einrichtung zur Verfügung“ stehe. Eine konkrete Klinik wird im Bescheid allerdings nicht genannt.
“Nicht nachvollziehbar”
Für Beichl ist die Argumentation der ÖGK „nicht nachvollziehbar, sondern vielmehr diskriminierend und grob benachteiligend“, wie er in der Klage festhält. Die Ablehnung führe zu einer „Verzögerung der Behandlung“ und damit zu einer „Verringerung der Erfolgschancen“. Nachdem die Klage eingebracht war, kam dann plötzlich Bewegung in die Sache. Die ÖGK bewilligte einen 14-tägigen Aufenthalt in der Schön Klinik Vogtareuth zur Diagnostik und Verlaufskontrolle. Zudem genehmigte die Kasse eine – nicht beantragte – Rehabilitation in Österreich.
Gutachter bestellt
Klagsvertreter Beichl ist der Ansicht, dass die Behandlung nicht in einzelne Teile zerlegt werden kann. Es handle sich um eine einheitliche medizinische Maßnahme, die nur im Gesamtpaket sinnvoll sei.
Die zuständige Richterin sieht das ebenfalls so. Für eine Aufspaltung in Krankenbehandlung einerseits und Rehabilitation andererseits liefere der Bescheid „keine tragfähige Grundlage“, heißt es im Protokoll der ersten Tagsatzung. Zur Klärung der zentralen Frage, ob die beantragte Behandlung in Österreich durchgeführt werden kann, bestellte das Gericht nun einen Sachverständigen.
„Unterste Schublade“
Beichl übt deutliche Kritik am Vorgehen der Krankenkasse. Das Verhalten der ÖGK bezeichnet er als „unterste Schublade“. Man habe sich „gegen alles ausgesprochen, was von unserer Seite gekommen ist“. Besonders stößt ihm auf, dass im Gerichtsverfahren behauptet wurde, es liefen außergerichtliche Vergleichsgespräche. Das sei „eine glatte Lüge“. Den Eltern gehe es ausschließlich darum, ihrer Tochter die bestmögliche Behandlung zu ermöglichen.