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Ausschreitungen nach Altachspiel – Urteil gesprochen

18.02.2026 • 16:25 Uhr
Ausschreitungen nach Altachspiel - Urteil gesprochen
Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. NEUE/Frick

Nachdem in der ersten Verhandlung noch ein Beweis gefehlt hat, sprach das Gericht einen Fußballfan nun schuldig.

Ein 47-Jähriger stand Anfang Februar bereits vor Gericht. Hintergrund ist, dass er bei Fan-Ausschreitungen im November nach dem Spiel Altach Juniors gegen Wacker Innsbruck Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet haben soll. Er habe mit anderen eine Abwehrkette der Polizei durchbrechen wollen und Gewalt gegen einen Polizisten ausgeübt. Weiters wird dem Mann die Beschädigung von drei LED-Paneelen zur Last gelegt.

Letzter Beweis

Der Angeklagte zeigte sich bereits in der letzten Verhandlung geständig. Allein den Vorwurf “Gewalt” wollte er so nicht stehen lassen. Zur diesbezüglichen Klärung wurde die Verhandlung vertagt und ein letzter Beweis angefordert: ein Video der Ausschreitungen.

Richter Alexander Wehinger spielt die Szene ab, welche den Angeklagten zeigt. Darin bewegte dieser sich mit fuchtelndem Arm auf einen zurückweichenden Polizisten zu. Der Polizist konnte sich erfolgreich verteidigen. “Um das Pfefferspray abzuwehren”, begründet der 47-Jährige sein Fuchteln.

2880 Euro Strafe

Der Richter verkündet einen Schuldspruch in beiden Anklagepunkten. 500 Euro Schadensersatz für die beschädigten LED-Paneele hatte der Angeklagte bereits bei der letzten Verhandlung akzeptiert. Für den Widerstand gegen die Staatsgewalt beläuft sich die Strafe auf 2880 Euro (360 Tagessätze zu acht Euro), davon ein Drittel bedingt. Laut Gericht wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich gewesen.

Die im Video erkennbaren Bewegungen in Richtung des Polizisten können als versuchte Faustschläge und somit Gewalt angesehen werden. Zu Grunde liegt, dass der Angeklagte trotz Pfefferspray in den Augen weiterhin auf den Polizisten zuging. Der Einsatz von Pfefferspray sei normalerweise das Zeichen zu stoppen.

Als mildernd wertet das Gericht Unbescholtenheit, glaubhafte Reue, dass Taten teilweise beim Versuch blieben und das teilweise Geständnis. Erschwerend wirkt das Zusammenkommen von zwei Vergehen. Der 47-Jährige akzeptiert das Urteil. Da er keinen Verteidiger hat, bleiben ihm drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.