Prozess wegen Sachbeschädigung: Altacher Fans übermalten beleidigenden Schriftzug von Lustenau-Anhängern

Ein übermalter Schriftzug auf einer Lärmschutzwand beim Altacher Stadion beschäftigt das Landesgericht Feldkirch. Vier junge Männer sollen im November 2023 ein gegnerisches Fan-Graffiti beseitigt und den ursprünglichen Schriftzug wiederhergestellt haben.
Kurz vor einem Derby zwischen SCR Altach und Austria Lustenau im Jahr 2023 wurde eine Lärmschutzwand nahe dem Altacher Stadion Ziel einer nächtlichen Malaktion. Ursprünglich hatten Altacher Fans den Schriftzug „Schnabelholz“ angebracht. Dieser wurde später von Lustenauer Anhängern mit „Fuck SP08“ übermalt. SP08 steht für die Altacher Fanclub „Supporting Patriots 08“.
Am 29. November 2023 sollen vier Männer den Schriftzug der Lustenauer übermalt und den ursprünglichen Schriftzug „Schnabelholz“ wiederhergestellt haben. Dafür müssen sich die Angeklagten (Jg. 1990, 1998, 1998 und 2005) wegen schwerer Sachbeschädigung und Sachbeschädigung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
Jeder hatte seine Aufgabe
Laut Anklage gingen sie arbeitsteilig vor. Der Erstangeklagte stellte Teleskopstangen zur Verfügung. Der Zweitangeklagte hielt Ausschau und stand Schmiere. Der Viertangeklagte brachte die Farbe mit und trug sie auf. Dem Drittangeklagten wird vorgeworfen, aufgrund seiner Fachkenntnisse bei der Auswahl eines möglichst betonähnlichen Farbtons beraten zu haben. Im Akt befinden sich umfangreiche Chatverläufe. Darin diskutierten die Beteiligten unter anderem über die richtigen Farbtöne.

Die Angeklagten erklärten, sie hätten nichts beschädigen wollen. Man habe lediglich einen beleidigenden Schriftzug übermalt. “Das hätte jeder gemacht”, sagte einer der Angeklagten.
Reinigungsaufwand könnte nur Sachverständiger klären
Der in der Anklage festgestellte Schaden beträgt rund 13.200 Euro. Insgesamt sind rund 146 Quadratmeter der Lärmschutzwand betroffen. Richterin Sabrina Tagwercher wies darauf hin, dass die Sachbeschädigung nicht zwingend einen Schaden voraussetze. Es reiche eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes sowie eine Wertminderung. Jede zusätzliche Farbschicht könne den Reinigungsaufwand erhöhen. Maßgeblich sei ausschließlich der Mehraufwand durch die letzte Übermalung, frühere Farbschichten seien rechtlich nicht relevant.
Um diese Frage zu klären, wäre ein Sachverständigengutachten notwendig. Sollte sich herausstellen, dass der verursachte Mehraufwand für die Reinigung der Lärmschutzwand unter 5000 Euro liegt, wäre die Sache verjährt.
Diversion
Um das Verfahren schlank und kostengünstig zu halten, bot die Richterin den Angeklagten eine Diversion an. Die Angeklagten nahmen das Angebot nach längerer Unterredung mit ihrem Anwalt an. Sie müssen nun binnen 14 Tagen jeweils eine Geldbuße in der Höhe von 1200 Euro an den Bund zahlen. Werden die Beträge rechtzeitig überweisen, wird das Verfahren eingestellt.