Mit gefälschtem Geld aus dem Internet in den Handyshop: 16-Jähriger vor Gericht
![ABD0119_20190513 – SALZBURG –
STERREICH: ++ HANDOUT ++ ZU APA0312 VOM 13.5.2019 – Von der Polizei in Salzburg sichergestelltes Falschgeld. Die Kriminalpolizei hat in der Vorwoche in der Stadt Salzburg ein Brderpaar ausgeforscht, das geflschte 20-Euro-Banknoten in Umlauf gebracht haben soll. – FOTO: APA/LPD SALZBURG – ++ WIR WEISEN AUSDRCKLICH DARAUF HIN, DASS EINE VERWENDUNG […]](/2026/02/ABD0119-20190513-1-edited.jpg)
16-jähriger Schulabbrecher kam bereits zweimal mit einer Diversion davon. Nun steht er erneut vor Gericht.
Er hat bereits zwei Diversionen erhalten und beide nicht erfüllt. Am Dienstagvormittag bekam der 16-Jährige dennoch eine weitere Chance. „Es ist die allerletzte“, stellte Richterin Kathrin Feurle klar. „Nützen Sie sie. Sonst werden Sie verurteilt.“
Gefälschtes Geld und Diebstahl
Der Angeklagte habe über eine Internetplattform ein Paket mit 100 gefälschten 20-Euro-Scheinen um 20 Euro bestellt, führt Staatsanwältin Sophia Gassner aus. Mit diesem Geld wollte er in einem Handyshop ein iPhone 15 Pro kaufen. Der Verkäufer bemerkte die Fälschung. Laut Anklage entriss der Jugendliche dem Mann daraufhin das Mobiltelefon und lief davon. Daher wird ihm neben der Weitergabe und dem Besitz nachgemachten Geldes auch Diebstahl vorgeworfen.

“Ich war faul”
Der 16-jährige Schulabbrecher – derzeit arbeitslos und ab kommender Woche ein Lehrling – bekannte sich schuldig. Er habe „einen großen Fehler gemacht“. Auf die Frage der Richterin, warum er von auferlegten 60 Sozialstunden lediglich 19,5 geleistet habe, sagt der junge Mann. „Ich war faul“. Auch eine zweite Diversion wegen eines Körperverletzungsdelikts erfüllte er nicht.
Sein Verteidiger verwies auf die schwierige Lebenssituation. Der Jugendliche habe die Mittelschule nicht abgeschlossen, sei lange auf Arbeitssuche gewesen. Mit Beginn der Lehre werde sich seine Situation deutlich ändern. Man rege daher neuerlich eine Diversion an. Die Staatsanwältin erklärte, sie stimme zu, wenn diese deutlich höher ausfalle als in den vorangegangenen Verfahren. Richterin Feurle bot dem Angeklagten eine Geldbuße von 600 Euro an, zahlbar in sechs Monatsraten, und entließ den jungen Mann mit den Worten: “Ich hoffe, dass wir uns hier in dieser Form nicht mehr wiedersehen. “