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Prozess: 46-Jährige soll andere Frau für Prostitution in die Schweiz geschickt haben

27.02.2026 • 16:34 Uhr
Prozess: 46-Jährige soll andere Frau für Prostitution in die Schweiz geschickt haben
Die Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. Hartinger

Einer 46-Jährigen wird grenzüberschreitender Prostitutionshandel zur Last gelegt. Die Verhandlungssache ist bereits seit Längerem offen.

Eigentlich ist noch eine zweite Person angeklagt: Ein Mann soll als Fahrer das vermeintliche Opfer über die Grenze ins Bordell chauffiert haben. Er erscheint nicht im Gerichtssaal und scheidet für das Verfahren aus.

Eine Frage des Geldes

Kurzgefasst soll die 46-jährige Angeklagte eine andere Frau dazu gebracht haben, sich in einem Bordell in der Schweiz zu prostituieren. Da das vermeintliche Opfer weder Schweizer Staatsbürgerin noch dort wohnhaft ist, wird die 46-Jährige wegen Grenzüberschreitenden Prostitutionshandels angeklagt.

Vor Gericht bekennt die Angeklagte sich nicht schuldig. Sie erzählt: Das vermeintliche Opfer habe sich vor ein paar Jahren nach Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz erkundigt. Die Angeklagte habe dieser lediglich Informationen gegeben. Die beiden Frauen hätten sich regelmäßig im Betrieb der 46-Jährigen getroffen.

Kurz darauf sei die Frau mit ihrem Freund, dem ausgeschiedenen Zweitangeklagten, in die Schweiz gegangen. Von dort seien sie bald schon zurückgekehrt und bei der Angeklagten untergekommen. “Aus Geldmangel”, wie sie sagt.

Warum Prostitution?

Diese Schilderung erscheint Richterin Lea Gabriel nicht schlüssig. Vor allem hinsichtlich dessen: Der Freund des vermeintlichen Opfers habe die Angeklagte des Prostitutionshandels bezichtigt. Die 46-Jährige begründet das damit, dass er selbst zuerst verdächtigt worden sei. Um den Verdacht von sich abzulenken, habe er sie belastet. Es wird jedoch nicht klar, wie dieser Verdacht zu Stande kam. Laut ihrer Aussage kennen sich die beiden kaum.

Weiters wurde ein Mobiltelefon der Angeklagten konfisziert. Der Mann sei darin mit der Aufgabenbezeichnung “Fahrer” abgespeichert. Sie erklärt das damit, dass sie die Kontaktdaten des Mannes aus einem Social-Media-Account übernommen habe.

Vertagung

Der Fall beschäftigt die Behörden bereits seit einigen Jahren. Nun stellt Verteidiger Schallert neue Anträge. Nach längeren Diskussionen wird die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.