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Feldkirch: Keine Vorab-Verpflichtung zur UVP-Stellungnahme in Sachen Rondo

10.03.2026 • 21:22 Uhr
Rondo Interview und Fotos nterview/Gespräch mit Hubert Marte, CEO Rondo Ganahl AG und Andreas Neuper Projektleitung Energieanlagen
Die Rondo Ganahl AG will ein Reststoffkraftwerk bauen, in dem auch Müll verbrannt werden kann. Hartinger

Die Grünen wollten die Stadtvertretung schon jetzt auf eine fundierte Stellungnahme im UVP-Verfahren festlegen. Der Antrag fand keine Mehrheit.

Noch ist das UVP-Verfahren für das in Teilen der Bevölkerung umstrittene Reststoffkraftwerk der Firma Rondo Ganahl in Frastanz nicht öffentlich aufgelegt. Dennoch hat die Grünen-Fraktion am Dienstagabend in der Feldkircher Stadtvertretung beantragt, die Stadt bereits jetzt zu verpflichten, im Verfahren eine fundierte Stellungnahme einzubringen. Die schwarz-blaue Koalition stimmte nicht mit.

Rondo Ganahl reichte den Antrag auf Umweltverträglichkeitsprüfung im Oktober des vergangen Jahres ein. Mit der in Bälde erwarteten öffentlichen Auflage beginnt eine sechswöchige Frist zur Stellungnahme. Neben einer rechtzeitigen Stellungnahme sollte die Stadt nach dem Willen der Grünen auch konkrete Auswirkungen des Projekts auf Feldkirch fachlich prüfen.

Offene Fragen

Der Antrag nennt unter anderem die allerorts debattierten möglichen Auswirkungen auf Luftqualität, Verkehr, Boden und Grundwasser. Grünen-Stadtrat Clemens Rauch verwies in der Debatte auf offene Fragen, etwa zur Verkehrsführung oder zu Effekten bei Inversionslagen im Talkessel. Die Stadt müsse sicherstellen, dass sie ihre Rechte im Verfahren wahrnehmen kann.

Vertrauen in Behörde

Bürgermeister Manfred Rädler (ÖVP) stellte dem das Vertrauen in die zuständige Behörde entgegen. Diese habe im UVP-Verfahren alle gesetzlichen Vorgaben zu prüfen. Eine eigene umfassende Prüfung würde bedeuten, „die Arbeit der UVB-Behörde doppelt“ zu machen. Auch Stadtrat Wolfgang Flach (ÖVP) sah die im Antrag aufgelisteten Punkte als „sehr umfangreich“ und plädierte dafür, das Thema im Stadtrat zu behandeln, sobald das Verfahren offiziell gestartet ist.

Zur Vorgeschichte: Ein früherer UVP-Feststellungsbescheid des Landes, wonach für die Müllverbrennungsanlage keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei, wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.