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Mit 0,8 Promille Restalkohol Fußgängerin auf Schutzweg angefahren

13.04.2026 • 14:18 Uhr
Mit 0,8 Promille Restalkohol Fußgängerin auf Schutzweg  angefahren
Der Angeklagte zeigte sich reuig. NEUE

Pensionierter Berufsschullehrer verurteilt. Diese Strafe verhängte das Gericht

Ein pensionierter Berufsschullehrer hat sich am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen. Dem Mittsechziger wird vorgeworfen, im Februar dieses Jahres in Hard als alkoholisierter Pkw-Lenker eine Fußgängerin auf einem Schutzweg erfasst zu haben. Die Frau erlitt laut Anklage unter anderem einen Schienbeinkopfbruch, Prellungen, Schnitte sowie eine Verstauchung der rechten Hand.Der Unfall ereignete sich am Vormittag, als der Angeklagte von einem Parkplatz in die Hofsteigstraße einfuhr und die Frau auf dem Schutzweg übersah. Ein Alkotest ergab 0,82 Promille.

Restalkohol

Der Mann zeigte sich geständig. Er habe alles bereits bei der Polizei geschildert und sehe ein, dass er einen Fehler gemacht habe, sagte er vor Gericht. Sein Verteidiger Stefan Wirth verwies auf die Unbescholtenheit seines Mandanten und dessen Einsicht. Es handle sich um Restalkohol vom Vorabend. Der Verteidiger regte eine Diversion an.

Richter Alexander Wehinger stellte klar, dass eine Diversion bei einem Alkoholunfall mit derart schweren Folgen aus generalpräventiven Gründen nicht in Betracht komme. Es sei wichtig, „dass jeder versteht, dass man nicht betrunken Auto fährt“. Der Unfall hätte auch „viel schlimmer ausgehen können“. Staatsanwältin Konstanze Erhart schloss sich dieser Einschätzung an und beantragte eine schuld- und tatangemessene Bestrafung.

Das Urteil

Richter Wehinger verurteilte den Angeklagten zu vier Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt 7200 Euro. Mildernd wirkte sich das Geständnis aus, erschwerend die schweren Verletzungen des Opfers. Die Strafdrohung reicht bis zu zwei Jahren Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.