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“Klosterbogen” rückt näher: Das sagen die Gutachter

01.06.2026 • 15:22 Uhr
"Klosterbogen" rückt näher: Das sagen die Gutachter
Östlich des Bahnhofs Bludenz wird die Bahntrasse verlegt und es entsteht ein zweites Gleis. ÖBB

Gleisausbau zwischen Bludenz und Bings: Nun liegen bei der BH Bludenz die UVP-Unterlagen für den vom Land zu behandelnden Naturschutz-Teil öffentlich auf.

Der zweigleisige Ausbau des Klosterbogens in Bludenz ist in die nächste Verfahrensrunde gegangen. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat im Auftrag des Landes die Einreichunterlagen für die naturschutzrechtliche Genehmigung aufgelegt. Diese Unterlagen sind Teil des teilkonzentrierten UVP-Verfahrens. Parallel dazu gibt es das Bundesverfahren, in dem die Bundesmaterien wie Eisenbahn-, Wasser- und Forstrecht mitbehandelt werden. Betroffene können nun Einwendungen einbringen.

Konkret geht es um den Ausbau der ÖBB-Strecke zwischen Bings und Bludenz. Auf rund 1,2 Kilometern soll der sogenannte “Klosterbogen” zweigleisig werden. Dafür wird die Bahntrasse leicht verlegt und flacher geführt. Dadurch sollen Züge künftig schneller aus dem Bahnhof Bludenz in Richtung Arlberg ausfahren können – statt bisher 70 mit bis zu 100 Stundenkilometern. Die ÖBB nennen als Ziele eine bessere Betriebsführung bei Verspätungen, zusätzliche Fahrzeitreserven und mehr Fahrplanstabilität.

ÖBB: Zahlreiche Verbesserungen

Der Abschnitt ist kurz, aber betrieblich wichtig. Laut Gutachten verbessert das Projekt die Fahrplanstabilität und die Betriebsqualität auf der eingleisigen Arlbergachse zwischen Langen am Arlberg und Bludenz. Ein Gegenzug muss künftig nicht mehr zwingend im Bahnhof Bludenz warten, sondern kann einem verspäteten Zug bereits auf dem neuen zweigleisigen Abschnitt entgegenfahren. Dadurch sollen Verspätungen im Fern- und Güterverkehr reduziert werden. Isoliert betrachtet bringt das Projekt laut Gutachten aber keine Erhöhung der Streckenkapazität.

Im Mittelpunkt steht das zweite Gleis. Dazu kommen weitere Eingriffe in Bahn- und Straßeninfrastruktur: Die L 190 und die L 97 werden neu geführt, eine neue Straßenüberführung mit Kreisverkehr ist geplant, ebenso eine Brücke über den Brunnenbach. Außerdem sind Lärmschutzwände, Maßnahmen gegen Erschütterungen, Stützmauern, Entwässerungsanlagen sowie Anpassungen bei Leitungen, Signalen und Kabeltrassen vorgesehen. Die bestehende eingleisige Strecke soll nach dem Neubau teilweise abgetragen werden.

Auch für Fußgänger und Radfahrer ändert sich etwas. Entlang der L 190 ist zusätzlich zum Gehsteig ein Geh- und Radweg vorgesehen. Die Fußgängerunterführung „Im Moos“ bleibt grundsätzlich erhalten, ihre nördliche Einhausung muss aber wegen der neuen Bahntrasse erneuert werden. Während der Bauzeit soll die Unterführung grundsätzlich offen bleiben. Kurzzeitige Sperren müssen rechtzeitig bekannt gegeben werden.

"Klosterbogen" rückt näher: Das sagen die Gutachter
Soll der zweigleisige “Klosterbogen” einmal aussehen. ÖBB

Das sagen die Gutachter

Die Sachverständigen beurteilen das Projekt in der Gesamtschau überwiegend positiv. Aus Sicht von Eisenbahnbautechnik und Straßenverkehr sind die Projektziele ausreichend begründet. Der Ausbau liege im öffentlichen Interesse, weil er die Bahnstrecke leistungsfähiger und den Straßenknoten sicherer machen soll. Auch der Fachbereich Eisenbahnbetrieb sieht Vorteile. Der Ausbau könne die Betriebsqualität auf der Arlbergstrecke verbessern und helfen, Verspätungen nicht auf weitere Züge zu übertragen. Gerade auf einer weitgehend eingleisigen Strecke sei dieser Effekt über den kurzen Abschnitt hinaus relevant.

Verbesserungen beim Lärmschutz

Beim Lärm erwarten die Gutachter in mehreren Bereichen Verbesserungen. Besonders im Bereich Sankt-Peter-Straße/Austraße sollen die geplanten Lärmschutzmaßnahmen den Schienenverkehrslärm deutlich reduzieren. Genannt wird eine Verringerung um rund zehn Dezibel an betroffenen Fassaden. Auch in den Bereichen „Im Moos“ und Brunnenfelder Straße werden Verbesserungen erwartet. An einzelnen Objekten kann es allerdings auch zu geringfügig höheren Immissionen kommen.

Aus humanmedizinischer Sicht sind bei Umsetzung der Schutzmaßnahmen keine Gesundheitsgefährdungen oder unzumutbaren Belästigungen zu erwarten. Während der Bauzeit wird es zwar Belastungen durch Lärm und Erschütterungen geben. Diese seien aber zeitlich begrenzt und durch Maßnahmen zu reduzieren. Beim Thema Erschütterungen sind für einzelne Gebäude, etwa im Bereich Austraße, zusätzliche technische Maßnahmen am Gleiskörper vorgesehen. Damit sollen die maßgeblichen Schutzziele eingehalten werden.

Beim Wasser sehen die Gutachter ebenfalls Verbesserungen. Die Entwässerung soll künftig nach dem Stand der Technik erfolgen. Der Brunnenbach wird im betroffenen Abschnitt neu geführt und strukturierter gestaltet. Gewässerökologisch wurde dort unter anderem die Koppe nachgewiesen. Diese geschützte Fischart soll vor Beginn der Bauarbeiten abgefischt und versetzt werden, damit erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden.

Folgen für Flora und Fauna

Kritischer fällt der Blick auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt aus. Positive Effekte sehen die Sachverständigen in diesem Fachbereich nicht. Die verbleibenden Auswirkungen werden aber bei Umsetzung der vorgesehenen Umweltmaßnahmen und zusätzlicher Auflagen als gering beurteilt. Zugleich halten die Gutachter fest, dass die Maßnahmenplanung nachgeschärft werden muss.

Nicht ohne Folgen bleibt der Ausbau für Natur, Landschaft und Landwirtschaft. Das Projekt benötigt zusätzliche Flächen, darunter landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Dazu kommen Rodungen: Insgesamt sollen rund 4.060 Quadratmeter Wald gerodet werden. Davon entfallen rund 2800 Quadratmeter auf dauernde Rodungen und rund 1260 Quadratmeter auf befristete Rodungen. Betroffen sind vor allem naturnahe Auwaldreste sowie Pionierwälder auf Böschungen. Aus forstfachlicher Sicht werden die Rodungen als geringfügig nachteilig bewertet. Die Gutachter verweisen darauf, dass der Waldflächenverlust im Verhältnis zur gesamten Waldfläche in Bludenz gering sei. Dauerrodungen in Auwaldflächen sollen durch Auwald-Neubewaldungen und sonstige Ersatzpflanzungen kompensiert werden. Die befristet gerodeten Flächen müssen nach Bauende wieder bewaldet werden. Aus Sicht der Raumplanung überwiegen dennoch die positiven Effekte der verbesserten Mobilität gegenüber den lokal wirksamen Nachteilen durch Flächenverbrauch, Versiegelung und Eingriffe in das Landschaftsbild.

Besonders betroffen sind Grundstücke des Dominikanerinnenklosters St. Peter. In dessen Einwendung ist von rund 15.500 Quadratmetern dauerhafter Grundablöse und rund 22.450 Quadratmetern vorübergehender Grundbeanspruchung die Rede. Das Kloster erhob deshalb Einspruch gegen die UVP-rechtliche Genehmigung. Die Einwendung soll laut Stellungnahme so lange aufrecht bleiben, bis mit den ÖBB vertragliche Vereinbarungen unterfertigt sind.

Auch zwei Privatpersonen mit technischem Hintergrund äußerten Kritik. Sie hinterfragten unter anderem die betriebliche Zweckmäßigkeit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Gutachter hielten dem entgegen, dass der Klosterbogen im Beschleunigungs- beziehungsweise Bremsbereich der in Bludenz haltenden Züge liegt und die geplante Gleiskonfiguration 100 Stundenkilometer zulässt.

Rund 100 zusätzliche Maßnahmen erforderlich

Mehr als 100 zwingend erforderliche zusätzliche Maßnahmen sind vorgesehen. Sie sollen Belastungen durch Bau und Betrieb verhindern oder zumindest verringern. Dazu kommen weitere Vorgaben zur Beweissicherung und begleitenden Kontrolle. Die Unterlagen liegen noch bis 9. Juli 2026 öffentlich auf. Bis dahin können auch Einwendungen eingebracht werden. Die mündliche Verhandlung ist für Donnerstag, 9. Juli um 9 Uhr im Stadtvertretungssaal Bludenz angesetzt.