Narrenabend endet vor Gericht: Für die Streithanseln ist es erledigt, für die Justiz nicht

Prügelei in Lauterach: 33-Jährigen soll Kontrahenten mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Nun steht er wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht.
Ein feuchtfröhliches Faschingsfest im Lauteracher Hofsteigsaal endete für zwei Männer vor Gericht. An der Bar gerieten sie aneinander, wenig später flogen vor dem Saal die Fäuste. Inzwischen haben sich die beiden ausgesprochen. „Für mich ist es erledigt, ich mache da kein Fass mehr auf“, sagte das Opfer vor Richter Theo Rümmele. Das Gericht musste den Fall dennoch aufarbeiten.
Auf der Anklagebank saß ein 33-jähriger Unterländer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 1. Februar einen anderen Mann niedergeschlagen und ihm anschließend mehrere Schläge ins Gesicht versetzt zu haben. Das Opfer erlitt eine Rissquetschwunde und eine Gehirnerschütterung.
Verschiedene Versionen
Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Er räumte die Auseinandersetzung ein, bestritt aber die schwere Körperverletzung. Vor Gericht schilderte er, dass ihm beim Verlassen des Saals plötzlich ein Getränk ins Gesicht geschüttet worden sei. Daraufhin habe den anderen Mann umgerannt, an Schläge könne er sich nicht erinnern. Auch das Opfer hatte viel getrunken. Wie genau er sich die Verletzungen zugezogen habe, wisse er nicht mehr.
Polizist als Zeuge. Die Zeugen schilderten den Vorfall recht unterschiedlich; Die wohl entscheidende Aussage kam von einem Polizisten, der privat auf dem Faschingsfest war und keinen Alkohol getrunken hatte. Er beobachtete den Vorfall aus rund 15 Metern Entfernung. Er schilderte, wie die Männer durch die Eingangstür geflogen kamen, einer zu Boden ging und der Angeklagte auf dem anderen saß. Danach habe er fünf bis sieben Schläge ins Gesicht gesehen.
Keine Diversion
Verteidiger Alexander Juen beantragte eine Diversion. Sein Mandant übernehme Verantwortung für das, was passiert sei. Eine schwere Körperverletzung weise er jedoch zurück. Staatsanwalt Christoph Stadler sprach sich dagegen aus. Der Angeklagte habe bereits zwei Diversionen erhalten, zudem sei die Schuld als schwer einzustufen. Man könne von Glück sprechen, dass das Opfer nicht noch schwerer verletzt worden sei.
Wenn man jemandem mehrmals ins Gesicht schlage, nehme man schwere Verletzungen zumindest in Kauf, begründete der Richter den Schuldspruch. Der 33-Jährige wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 3800 Euro (380 Tagessätzen zu je zehn Euro) verurteilt. 2000 Euro wurden bedingt nachgesehen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.