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“Ich spiele damit, dass man mich einsperrt.” – Diebstahl gemeldet, nun selbst vor Gericht

16.06.2026 • 12:19 Uhr
"Ich spiele damit, dass man mich einsperrt." – Diebstahl gemeldet, nun selbst vor Gericht
Der Angeklagte wolle nicht erneut unschuldig ins Gefängnis. Frick

Ein 28-Jähriger meldet, dass seine Autokennzeichen verschwunden sind. Nach dieser Aussage landet er selbst auf der Anklagebank.

Der 28-jährige Angeklagte ist selbstständig und mehrfach vorbestraft. Ihm sind die möglichen Konsequenzen eines Schuldspruchs bewusst. “Ich spiele damit, dass man mich einsperrt”, sagt er im Gerichtssaal. Er bestreitet die Vorwürfe, seiner Ansicht nach, würde er sich damit sinnlos in Gefahr bringen.

Kontrolle umgangen

In einer Jännernacht soll der Angeklagte auf der Autobahn an einer Polizeikontrolle vorbeigefahren sein. Es ist nicht Verhandlungsgegenstand, doch zu dieser Tat steht er. Er habe aufgrund seiner Vorstrafenbelastung Panik bekommen. Sein linkes Vorderlicht habe nicht funktioniert.

Am nächsten Tag sei ihm aufgefallen, dass seine Autokennzeichen fehlen. Dies meldete er bei der Polizei. Aufgrund der Umstände, das Auto wurde seit Stunden nicht von einem öffentlichen Parkplatz bewegt, gingen die Beamten von Diebstahl aus. Der Stiefvater des Angeklagten fand die Kennzeichen angeblich ein paar Wochen später in einem Gebüsch.

Vor Gericht widerspricht sich der Angeklagte mehrmals: Er habe die fehlenden Kennzeichen um die Mittagszeit bemerkt. Seine Polizeiaussage wurde allerdings vor zehn Uhr aufgenommen. Darin heißt es, das Auto stand seit dem Vorabend um 20 Uhr. Die Polizeikontrolle wäre mitten in der Nacht gewesen. Es entsteht der Eindruck, dass der Angeklagte seine Flucht einem Unbekannten anlasten wollte, um der Strafe zu entgehen. Diese Verwaltungsstrafe hat er zwischenzeitlich bezahlt.

18 Monate Haft

Richterin Verena Wackerle verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Eine bedingt nachgesehene Strafe von zehn Monaten Haft wird widerrufen. Insgesamt muss der Angeklagte damit 18 Monate absitzen.

Die Richterin sagt, dass der 28-Jährige vor Gericht die Konsequenz seiner Taten verstanden habe. Diese Vernunft und Einsicht käme allerdings zu spät.

Direkt nach der Urteilsbegründung kündigt der Angeklagte Berufung an. Er sei bereits einmal unschuldig im Gefängnis gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.