Witwe bestohlen, Tresor aufgebrochen, Tausende Euro Schaden

Ein 23-Jähriger muss sich wegen Diebstählen verantworten. Der Schaden umfasst über 14.000 Euro sowie einen beschädigten Tresor.
Ein 23-Jähriger wird aus der Haft vorgeführt. Angeklagt sind jedoch zwei Männer. Das Verfahren gegen den zweiten Mann wird ausgeschieden. Somit stehen an diesem Tag drei Vorfälle im Fokus, die der Angeklagte teils allein, teils mit einem Komplizen begangen haben soll.
Tresor aufgebrochen
In einem Geschäft soll der 23-Jährige rund 5000 Euro aus einer Kasse entwendet haben. Diesen Diebstahl gesteht er widerstandslos. Er behauptet, dass den Schaden wiedergutgemacht zu haben. Der Geschäftsleiter ist als Zeuge geladen und bestreitet diese Angabe.
Im Bregenzerwald soll der Angeklagte mit dem Komplizen einen Tresor, zwei Geldtaschen und eine Bankomatkarte gestohlen haben. Den Tresor haben sie laut Anklage an der Dornbirner Ach aufgebrochen. Zunächst bestreitet der 23-Jährige die Tat. Alles, was er getan habe, sei dem Komplizen einen entscheidenden Hinweis zu geben. Richterin Lea Gabriel klärt ihn auf, dass er dadurch als Mittäter gelte. Er gesteht in Folge auch diesen Diebstahl.
Witwe bestohlen
Einen einzigen Vorfall streitet der junge Mann allerdings ab. Er soll einer Frau rund 6700 Euro gestohlen haben. Dieses Geld entstammte einer Barreserve, dem Verkauf eines Fernglases und aus Beileidskarten. Ihr Mann war kurz zuvor verstorben. Der Angeklagte sei im Haus gewesen, das bestätigen auch zwei Zeugen, die ihn stellten. Das Geld wurde nicht gefunden.
Seine Version der Geschichte wirft laut Gericht allerdings Fragen auf. Nach dieser war der Angeklagte die ganze Nacht im darunter liegenden Lokal, fuhr mit dem Fahrstuhl zur Wohnung der abwesenden Witwe und blieb dort, bis die Zeugen kamen und ihn verschickten. Die Außentüre des Wohnhauses war von innen mit einer Kette versperrt. Allerdings behauptet er, zufällig in der Wohnung gelandet zu sein.
Haft und Widerruf
Richterin Lea Gabriel spricht den 23-Jährigen in allen Anklagepunkten schuldig. Sie verhängt eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten. Zudem werden eine bedingte Strafe von sechs sowie eine bedingte Entlassung von einem Monat und 15 Tagen widerrufen. Insgesamt muss der Mann damit 28 Monate und 15 Tage absitzen. Zudem muss er an das Geschäft 5000 Euro, der Witwe 6700 Euro sowie dem Besitzer der Bankomatkarte 2700 Euro als Schadensersatz bezahlen.
Mildernd wirkt das überwiegende Geständnis. Erschwerungsgründe sind fünf einschlägige Vorstrafen, der rasche Rückfall sowie dass Taten teilweise mit einem Komplizen begangen wurden.
Alle Parteien verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.