Nach Sauna-Drama in Dornbirn: Schwer verletztes Opfer möchte “endlich einen Schlussstrich ziehen”

Mehr als zweieinhalb Jahre nach der folgenschweren Stichflamme in der Sauna des Dornbirner Stadtbads kämpft die damals schwer verletzte Jasna Sanja weiter um Entschädigung. Kürzlich fand am Landesgericht Feldkirch die dritte Verhandlung statt.
„Ich möchte endlich einen Schlussstrich ziehen.“ Diesen Wunsch äußert die Klägerin nach der Verhandlung gegenüber der NEUE. Ob er sich bald erfüllt, ist allerdings offen. Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem folgenschweren Saunaunfall im Dornbirner Stadtbad wird weiterhin um die Verantwortung und die finanziellen Folgen gestritten. Kürzlich fand die dritte Tagsatzung am Landesgericht Feldkirch statt.
Auslöser des Unfalls war ein Aufguss mit unverdünntem Vorlauf. Ein Saunagast goss den hochprozentigen Alkohol auf den heißen Saunaofen, nachdem ihm ein anderer Mann die Flasche gereicht hatte. Die Folge war eine Stichflamme, bei der mehrere Saunagäste verletzt wurden. Die Klägerin erlitt lebensgefährliche Verbrennungen. Sie lag mehr als 30 Tage auf der Intensivstation, rund 40 Prozent ihrer Haut verbrannten. Strafrechtlich wurde der Fall bereits abgeschlossen. Die beiden beteiligten Saunagäste erhielten Diversionen, ein Schuldspruch erging nicht.
Drei Beklagte
Im Zivilverfahren fordert die Frau Schadenersatz, Schmerzengeld und Verdienstentgang. Ihre Klage richtet sich gegen die Dornbirner Sport- und Freizeitbetriebe GmbH als Betreiberin des Stadtbads sowie gegen jenen Saunagast, der den Aufguss ausführte, und den Mann, der die brennbare Flüssigkeit in die Sauna brachte. Die eingeklagte Summe beläuft sich derzeit auf rund 130.000 Euro. Nach Angaben des Klagsvertreters Nicolas Stieger wird sich die Summe wohl noch erhöhen. Zudem begehrt die Klägerin die Feststellung, dass die Beklagten auch für derzeit noch nicht bekannte zukünftige Schäden haften.
Fünf Gutachten
Für die Beurteilung der gesundheitlichen Folgen wurden mittlerweile insgesamt fünf medizinische Gutachten eingeholt. Sie betreffen die Lunge, die Augen, die Haut sowie internistische und psychiatrisch-neurologische Folgen des Unfalls. Zu zwei dieser Gutachten sind allerdings noch ergänzende Stellungnahmen ausständig.
Den Unfallhergang hatte die Klägerin bereits bei einer früheren Verhandlung geschildert. Diesmal stand ihre berufliche Entwicklung im Mittelpunkt. Sie erzählte, zunächst als Serviceleiterin in einem Café eines Pflegeheims gearbeitet zu haben, Ende 2023 habe sie zur Postbus AG gewechselt. Ihr Ziel sei es gewesen, Busfahrerin zu werden. Die theoretische Führerscheinprüfung habe sie bereits bestanden. Zur praktischen Prüfung sei es wegen des Unfalls aber nie gekommen. Rund 4000 Euro, die ihr für den Busführerschein vorgestreckt worden seien, müsse sie nun zurückzahlen. Auch diese Kosten sind Teil der Klage. Arbeiten kann die Frau nach eigenen Angaben bis heute nicht. Aus gesundheitlichen Gründen sei sie nicht mehr so belastbar wie früher. Derzeit lebt sie von Rehabilitationsgeld sowie Leistungen der schweizerischen Invalidenversicherung.

Noch keine Grundlage für einen Vergleich
Die zuständige Richterin legte den Parteien erneut nahe, eine vergleichsweise Einigung zu suchen. Man müsse etwas mehr Geld in die Hand nehmen, dafür hätte das Verfahren aber schneller ein Ende und alle Beteiligten Rechtssicherheit. Die Beklagtenvertreter verwiesen jedoch darauf, dass aus ihrer Sicht derzeit noch keine ausreichende Grundlage für Vergleichsgespräche bestehe.
Auch Zeugen wurden wieder einvernommen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob im Stadtbad schon vor dem Unfall verbotene Alkoholaufgüsse durchgeführt worden waren. Mehrere Zeugen bestätigten entsprechende Beobachtungen. Ein ebenfalls verletzter Saunagast sagte aus, der Zweitbeklagte habe den Aufguss bereits vorbereitet gehabt, als ihm ein anderer Mann eine Flasche mit den Worten „Leer rein“ in die Hand gedrückt habe. Auch dieser Zeuge erklärte, Alkoholaufgüsse habe es in der Sauna schon früher vereinzelt gegeben, auch durch einen Bademeister.
Ziel des Gerichts ist es, den Zivilprozess bei der nächsten Tagsatzung abzuschließen. Geplant ist unter anderem die Erörterung der medizinischen Gutachten. Zudem wurde die Klägerin aufgefordert, noch offene Unterlagen über Therapiekosten, Medikamente, Kleidung und weitere unfallbedingte Ausgaben vorzulegen. Ein Termin für die nächste Verhandlung steht noch nicht fest.