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Nach NÖM-Übernahme: Vorarlberg-Milch-Mitarbeiterin bekämpft Kündigung

05.07.2026 • 12:28 Uhr
Nach NÖM-Übernahme: Vorarlberg-Milch-Mitarbeiterin bekämpft Kündigung
Martina Egle, AK-Geschäftsstellenleiterin in Dornbirn, vertritt die Klägerin. NEUE

Langjährige Mitarbeiterin sieht Kündigung im Zusammenhang mit der Betriebsübernahme durch die NÖM, was rechtlich nicht zulässig wäre. Das Unternehmen weist das zurück.

Mit der Übernahme der Vorarlberg Milch durch die niederösterreichische NÖM war klar, dass der Umbau des Unternehmens auch personelle Veränderungen mit sich bringen würde. Während Millionen in den Ausbau der Produktion fließen, kündigte NÖM-Vorstand Josef Simon zuletzt an, dass es innerhalb der Belegschaft zu einer Umschichtung kommen werde. Arbeitsplätze sollten von der Administration in die Produktion verlagert werden. Nun ist dieser Wandel auch Thema vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch.

Dort ficht eine langjährige Mitarbeiterin der Vorarlberg Milch ihre Kündigung an. Mehr als 25 Jahre war sie im Unternehmen beschäftigt, zuletzt mit einem 60-Prozent-Pensum in der Verkaufsabteilung. Die Kündigung wurde am 11. März ausgesprochen, das Dienstverhältnis soll mit 15. August enden. Die von Martina Egle, Leiterin der Dornbirner Geschäftsstelle der Arbeiterkammer, vertretene Klägerin argumentiert, ihre Kündigung stehe im Zusammenhang mit der Betriebsübernahme durch die NÖM und sei außerdem sozialwidrig.

Verkaufsabteilung geschrumpft

Nach Angaben der Klägerin sei die Verkaufsabteilung von ursprünglich sieben auf nur noch zwei Mitarbeiter geschrumpft. Für die übrigen Beschäftigten seien einvernehmliche Lösungen gefunden worden. „Die haben vielleicht ein Zuckerl bekommen“, vermutet sie vor Gericht. Besonders verletzt zeigte sich die Klägerin über den Vorwurf ihres Arbeitgebers, sie bei den Arbeitszeiten zu wenig flexibel. “Das ist Unverschämtheit. Ich war immer flexibel und bin immer zur Verfügung gestanden. Das habe ich 25 Jahre gelebt.“ Richterin Sarah Feldkircher machte deutlich, dass sie die persönliche Kränkung nachvollziehen könne. Im Verfahren gehe es jedoch ausschließlich um die rechtlichen Voraussetzungen der Kündigung.

Kein Vergleich

Gleich zu Beginn der Verhandlung regte die Richterin einen Vergleich zwischen den Parteien an. Die beklagte Vorarlberg Milch, vertreten durch den Feldkircher Rechtsanwalt Sanjay Doshi im Auftrag einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Wiener Kanzlei, lehnte dies jedoch kategorisch ab. Offenkundig möchte das Unternehmen vermeiden, dass eine Einigung in diesem Verfahren als Orientierung für mögliche weitere Kündigungsanfechtungen herangezogen werden könnte. Verärgert zeigte sich die Richterin darüber, dass trotz Ladung kein Vertreter der beklagten Partei zur Verhandlung erschienen war und einer Parteieneinvernahme nicht zugestimmt wurde.

Im nächsten Verhandlungstermin wird sich das Gericht mit der wirtschaftlichen Situation der Klägerin befassen. Sie muss darlegen, welche finanziellen und sozialen Nachteile ihr durch die Kündigung entstanden sind. Diese Frage ist für die Beurteilung der behaupteten Sozialwidrigkeit von Bedeutung.