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Schwere Vorwürfe nach einer kurzen Affäre

07.07.2026 • 12:12 Uhr
Schwere Vorwürfe nach einer kurzen Affäre
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Frick

Ein 26-Jähriger muss sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Im Mittelpunkt stehen zwei unterschiedliche Darstellungen des Geschehens.

Der 26-jährige Angeklagte habe 2024 bei einem Stadtspaziergang eine Frau getroffen. Sie schliefen kurz darauf miteinander, trafen sich weitere Male. Laut Anklage habe die Frau jedoch deutlich gemacht, dass sie keine weitere Affäre oder Beziehung mit ihm möchte.

In zweiten Stock gezerrt

Staatsanwalt Johannes Hartmann legt dar, was dem Angeklagten vorgeworfen wird. Es geht um einen Vorfall Ende 2025. Demnach klingelte der 26-Jährige bei der Frau. Sie schickte ihn weg, doch er stellte einen Fuß in die Tür, zerrte sie in ihre Wohnung im zweiten Stock. Dort vollzog er mit Gewalt eine Tat, die rechtlich unter den Vorwurf der Vergewaltigung fällt. Die Frau konnte sich letztlich befreien, der Mann verließ die Wohnung.

Vor Gericht bestreitet der Angeklagte den Vorfall. Es sei alles einvernehmlich gewesen. Sie habe während Liebkosungen gesagt, sie könne das nicht, habe einen Freund, wolle heiraten. Er sei nervös geworden und habe letztlich nach einem Wutausbruch die Wohnung verlassen.

Widersprüche auf beiden Seiten

Während der Einvernahme des Angeklagten zeigen sich Widersprüche und Unverständliches im Vergleich zu seinen Polizeiaussagen. Die Anzahl der Treffen variiert, ebenso, wie oft es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Brisant wirkt eine Aussage bei der Polizei, demnach es zweimal zu Geschlechtsverkehr, einmal davon “einvernehmlich”, gekommen sei. Die Vorsitzende des Schöffengerichts, Lea Gabriel, hakt nach. Der 26-Jährige sagt immer wieder, dass er Angst davor gehabt habe, seine Gattin erfahre von der Affäre.

Anschließend erfolgt die kontradiktorische Einvernahme des mutmaßlichen Opfers. Die Öffentlichkeit wird in dieser Zeit ausgeschlossen. Im anschließenden Schlussplädoyer beschreibt der Staatsanwalt die Aussage als glaubwürdig. Verteidiger Hamit Öztürk verweist auf darin befindliche Widersprüche. Besonders hebt er hervor, dass die Frau keine Verletzungen erlitten habe. Das, obwohl sie zwei Stockwerke hochgezerrt und laut ihren Aussagen vom Angeklagten gewürgt worden sei.

Das Urteil

Das Schöffengericht spricht den Angeklagten schuldig hinsichtlich Vergewaltigung und Hausfriedensbruch. Wie die Vorsitzende ausführt, sind die Widersprüche in den Aussagen des mutmaßlichen Opfers erklärbar, jene des Angeklagten nicht. Das Gericht verhängt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, zudem muss er Privatbeteiligtenansprüche von 5000 Euro bezahlen.

Es liegen keine Milderungsgründe vor. Erschwerend wirken einschlägige Vorstrafen und das Zusammenkommen von zwei Delikten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.