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Betrugsprozess um teils “besonders verwerfliche” Maschen

14.07.2026 • 11:49 Uhr
Betrugsprozess um teils "besonders verwerfliche" Maschen
Der Angeklagte soll sich mit “besonders verwerflichen” Methoden bereichert haben. Frick

Sportwetten, Kryptowährungen und erfundene Krankheiten: Die Betrugsvorwürfe gegen einen 41-Jährigen sind facettenreich. Jahrelang habe er ein Doppelleben geführt.

Es sei dem 41-jährigen Angeklagten selbst schwer gefallen, ständig etwas vorzutäuschen. Einerseits habe er ein Leben als liebender Familienvater und vorbildlicher Jugendfußballtrainer geführt, andererseits sei er süchtig nach Marihuana und Sportwetten gewesen.

Betrug in großem Stil

Der Fall präsentiert sich äußerst komplex, sodass zwei Verhandlungstage anberaumt sind. Laut Staatsanwältin Karin Dragosits handle es sich “um Betrug in wirklich großem Stil.” Insgesamt habe er Familie, Freunde, Bekannte und weitere Personen um über 800.000 Euro erleichtert.

Der Angeklagte sei auf unterschiedliche Weisen vorgegangen. Zwei Methoden hebt die Staatsanwältin besonders hervor. So soll der 41-Jährige eine “Mitleidsmasche” angewandt haben, indem er behauptete, er selbst oder seine Frau sei schwer krank. Die Betrugsopfer sollen ihm dann Geld für Krankenhauskosten und Behandlungen übergeben haben.

Bei der zweiten Vorgehensweise soll er sich als erfolgreicher Aktieninvestor vor allem in Kryptowährungen ausgegeben haben. In seinen Geschichten sollen Verwandte bei großen Banken arbeiten. Den Opfern habe der Angeklagte dann hohe Renditen für ihr Investment versprochen.

Als “besonders verwerflich” bezeichnet die Staatsanwaltschaft einen Betrug gegenüber einer bereits schwer getroffenen Familie. Deren Haus brannte vor einigen Jahren, wobei ein Mädchen ihr Leben verlor. Monate später habe der Angeklagte der Familie von großen Spendeaktionen Schweizer Fußballclubs gesprochen. Damit die Familie an die hohen Spenden kommt, müssen sie vorab Geld für Zollangelegenheiten überweisen, habe er behauptet.

Spiel- und Drogensucht

Der 41-Jährige bekennt sich weitestgehend schuldig. Die Schadenssummen stehen im Fokus des Prozesses und werden ausführlich erläutert. Wie die Verteidigung jedoch von Anfang an festhält, steht die Überscheitung des Grenzwertes von 300.000 Euro außer Frage. Dadurch droht dem Angeklagten eine höhere Freiheitsstrafe.

In seiner Einvernahme erzählt der Angeklagte von Spiel- und Marihuanasucht. Er sei “Quotenjäger” gewesen, der mit geringem Einsatz möglichst viel verdienen wollte. Seine eigene Fußballexpertise habe er allerdings überschätzt. Die Betrügereien haben seine Sucht gegenfinanziert. Diese sei ausgeartet, sodass er beispielsweise zwischenzeitlich 14, 15 Apps von Wettanbietern am Handy hatte.

Schadenssummen werden im Detail analysiert. Die Zeugeneinvernahmen sind ab Nachmittag des ersten Verhandlungstages geplant. Das Urteil soll am zweiten Tag fallen.