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Prozess um Tod einer 78-Jährigen: Geschworene beraten, Urteil steht bevor

03.08.2026 • 11:26 Uhr
Prozess um Tod einer 78-Jährigen: Geschworene beraten, Urteil steht bevor
Die Betroffene im Schwurgerichtssaal in Feldkirch kurz vor Verhandlungsbeginn. NEUE/Frick

Für eine 57-Jährige wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Sie soll letzten Herbst ihre 78-jährige Mutter getötet haben.

Im Oktober 2025 wurde in Mäder eine 78-jährige Frau leblos in ihrer Wohnung gefunden. Bei der Totenbeschau wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die Fremdverschulden nicht ausschlossen. Die Tochter der Verstorbenen geriet unter Verdacht.

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Nun wird der Fall vor dem Schwurgericht in Feldkirch verhandelt. Die inzwischen 57-Jährige wird an diesem Tag als “Betroffene”, nicht als “Angeklagte” bezeichnet. Sie soll sich im Oktober unter dem maßgeblichen Einfluss einer psychischen Erkrankung befunden haben. Während der Tat sei sie nicht zurechnungsfähig gewesen. Eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ist beantragt und bildet das zentrale Thema im Prozess. Die NEUE berichtet aus dem Gerichtssaal.

Eröffnungsplädoyers

Staatsanwalt Philipp Höfle legt die Umstände dar. Demnach sei die Betroffene letztes Jahr vorübergehend zu ihrer Mutter gezogen. In einer Nacht sei die Betroffene von einem Spaziergang nach Hause gekommen. Eine Nachbarin habe einen Streit gehört, in deren Zug die 57-Jährige ihrer Mutter Mund und Nase zugehalten haben soll. Diese sei erstickt. Die Polizei wurde erst am folgenden Nachmittag verständigt.

Verteidiger Martin Trefalt stellt die Möglichkeit in den Raum, dass die 78-jährige Mutter aufgrund einer Erkrankung verstarb. Das Gutachten des Sachverständigen Reinhard Haller nehme an, dass zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt eine Unzurechnungsfähigkeit vorlag, aber bestätige nicht die Tat selbst. Die Tochter habe die Verstorbene aufgefunden, aber erst Stunden später ihren Mann kontaktiert. Dies sei auf den Schock zurückzuführen. Trefalt beantragt einen Freispruch für seine Mandantin und vom Antrag auf Unterbringung abzusehen.

Zwischenzeitlicher Ausschluss

Die 57-Jährige schließt selbst nicht aus, dass sie ihre Mutter getötet hat. Sie habe Erinnerungslücken. Momentan befindet sie sich in Behandlung, welche laut ihr gut funktioniere. Da Themen ihres höchstpersönlichen Lebensbereiches angesprochen werden, wird die Öffentlichkeit zwischenzeitlich ausgeschlossen. Auch die Ausführungen zur psychischen Erkrankung finden unter Ausschluss statt.

Im gerichtsmedizinischen Gutachten erklärt Sachverständige Elke Doberentz, dass deutliche Erstickungsbefunde vorliegen. Vorerkrankungen seien zwar ebenfalls erkennbar, diese seien jedoch weder einzeln noch in Summe als Todesursache feststellbar. Die Verstorbene habe unter anderem symmetrische Wunden im Gesicht erlitten – also auf beiden Gesichtshälften gleichermaßen. Selten seien diese so deutlich, wenn ein Vorgehen wie im aktuellen Fall angeklagt, vorliege.

Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen, hat die Betroffene das letzte Wort. Sie bittet um Hilfe für ihre psychischen Probleme. Das sei alles, was sie möchte. “Was beschlossen wird, liegt in Ihren Händen”, sagt sie.

Derzeit beraten sich die Geschworenen. Im Verlauf des Nachmittags wird ein Urteil erwartet.