“Konkurs wegen ihm”: 29-Jähriger soll Ex-Freundin ausgenutzt haben

62 Kreditkartenzahlungen, wertvoller Schmuck und eine Mietkaution: Ein Mann soll seine Ex-Freundin finanziell ausgenutzt haben. Vor Gericht widersprechen sich ihre Darstellungen.
Möbel, Kaffeemaschine, Waschmaschine, Trockner, Kleidung: Ein 29-Jähriger soll sich umfassend auf Kosten seiner Ex-Freundin bereichert haben. Die meisten Punkte betreffen Bestellungen. Teils soll er sie selbst getätigt, teils seine Ex-Freundin dazu verleitet haben. Abbuchungen liefen über die Kreditkarte der Frau. Er habe versprochen, zurückzubezahlen. Zudem soll er einen Kreditkartenvertrag mit ihren Daten abgeschlossen haben – 62 Zahlungen folgten. Daneben soll er sie aber auch zur Herausgabe von Schmuck im Wert von über 7000 Euro verleitet haben, mit der Behauptung, diesen sicher für sie aufzubewahren. Ihre Mietkaution von 3000 Euro habe er ebenfalls für sich selbst verwendet.
Mit Einverständnis
Vor Gericht räumt der Angeklagte einen Teil der Vorwürfe ein, er habe Bestellungen über ihre Kreditkarte nie ohne Einverständnis der Karteninhaberin getätigt. Den Vorfall hinsichtlich des Schmuckes bestreitet er vehement. Laut seinen Aussagen habe er inmitten von Exekutionsverfahren fünf türkische Goldmünzen gekauft und später verkauft. Er habe diese mit Ersparnissen bezahlt. Der Schmuck seiner Ex-Freundin soll allerdings auch Münzen enthalten haben.
Der Privatbeteiligtenvertreter beziffert den entstandenen Schaden mit 21.336,76 Euro. Diesen Betrag fordert das mutmaßliche Opfer als Schadensersatz zurück. Er erkennt 13.000 Euro an.
Die Ex-Freundin wird einvernommen. Diese beschreibt eine andere Version. Der Angeklagte habe sie zwar bei manchen Zahlungen im Vorhinein gefragt, aber immer selbst auf ihre Kreditkarte eingekauft. Ihren Schmuck habe er verkauft. Immer wieder habe er sie vertröstet. “Ich bin jetzt momentan im Konkurs wegen ihm”, ruft sie im Gerichtssaal.
Das Urteil
Das Gericht spricht den Angeklagten schuldig des schweren Betrugs, des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs und der Untreue. Über ihn wird eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verhängt, davon sind acht Monate bedingt. Zudem werden der Ex-Freundin 20.935,92 Euro zugesprochen.
Die Richterin erklärt: “Was Sie da getan haben, war skandalös.”
Mildernd wirken das Geständnis in manchen Punkten sowie eine Entschuldigung zum Ende der Verhandlung. Demgegenüber stehen erschwerend das Zusammenkommen von drei Vergehen, eine einschlägige Vorstrafenbelastung sowie das ausgenutzte Vertrauensverhältnis.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.