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In diesem Feldkircher Gasthaus sprach Rechtsextremist Sellner nach Einreiseverbot in die Schweiz

02.11.2026 • 13:55 Uhr
In diesem Feldkircher Gasthaus sprach Rechtsextremist Sellner nach Einreiseverbot in die Schweiz
Der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner wich nach seinem Einreiseverbot in die Schweiz auf ein grenznahes Gasthaus in Feldkirch aus. Rund 100 Mitglieder und Sympathisanten der Schweizer Grupperung “Junge Tat” erschienen. Archiv, APA

Nach dem Feldkirch-Auftritt von Martin Sellner, früherer Kopf der rechtsextremen Identitären, distanziert sich Miteigentümerin des Gasthofs. Sie will mit dem Pächter sprechen, der Anfragen der NEUE bislang unbeantwortet ließ.

Vor wenigen Tagen verweigerten französische Behörden Martin Sellner am Flughafen Beauvais bei Paris die Einreise. Im August war der Rechtsextreme mit den Worten “verzupf´dich” aus einem Wiener Lokal gewiesen worden. Zwei Jahre früher, im Oktober 2024, untersagte die Schweiz ihm die Einreise zu einem geplanten Vortrag bei Zürich. Während die Polizei ihn an der Grenze stoppte, konnte Sellner in Vorarlberg unbehelligt sprechen: In einem Gasthaus in Feldkirch hörten ihm rund 100 Mitglieder und Sympathisanten einer ausländischen rechtsextremen Gruppierung zu. Das Schweizer Einreiseverbot wurde später für rechtswidrig erklärt.

Sellner machte Namen des Lokals selbst öffentlich

Der Auftritt fand im Gasthof Löwen im Feldkircher Stadtteil Tisis statt. Das geht aus einem ungeschwärzten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hervor, das Sellner im Jahr 2025 auf Telegram veröffentlichte. Demnach dauerte die Veranstaltung von 13.30 bis 23.30 Uhr. Die Schweizer Gruppierung “Junge Tat” hatte Sellner zu einem Vortrag eingeladen. Bei seinem Versuch, in die Schweiz einzureisen, wurde er von der Polizei gestoppt. Das Einreiseverbot erklärte das Schweizer Bundesverwaltungsgericht später für rechtswidrig. Wie das Schweizer Fernsehen im Jahr 2025 berichtete, habe das Gericht keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen Verfahren gegen Mitglieder der Jungen Tat und einer konkreten Gefährdung der Schweizer Sicherheit durch Sellner gesehen.

Der frühere Kopf der Identitären Bewegung Österreichs (IBÖ) sprach in Feldkirch über „Remigration“ und Patriotismus. Im rechtsextremen Diskurs richtet sich das Konzept auch gegen eingebürgerte Menschen und deutsche oder österreichische Staatsbürger mit Migrationsgeschichte, die als „nicht assimiliert“ oder als Teil von „Parallelgesellschaften“ eingestuft werden. Inzwischen geht Sellner dem Thema auch mit einem eigenen Institut in Deutschland nach: Im August 2026 ließ er dort eine Gesellschaft unter diesem Namen registrieren.

In diesem Feldkircher Gasthaus sprach Rechtsextremist Sellner nach Einreiseverbot in die Schweiz
Im Gasthaus Löwen in Feldkirch-Tisis trafen sich vor zwei Jahren rund 100 Mitglieder und Sympathisanten der rechtsextremen Gruppierung “Junge Tat” aus der Schweiz. Archiv

Brauerei Frastanz distanziert sich

Auch der Pächter des Gasthofs hat Migrationsgeschichte. Er ließ mehrere Anfragen der NEUE unbeantwortet. Eigentümerin der Liegenschaft ist die Gasthaus Löwen Liegenschaftsverwaltung GmbH & Co., eine Kommanditgesellschaft. Deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist die BF Gastro und Handels GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Brauerei Frastanz. Geschäftsführerin Sabine Hölzl teilte auf Anfrage mit, dass man von der Veranstaltung erst aus der Zeitung erfahren habe. Der Pächter informiere die Eigentümerin nicht über seine Veranstaltungen; auf den laufenden Betrieb habe die Eigentümergesellschaft „keinen bis nur sehr wenig Einfluss“. Die Geschäftsführerin stellte jedoch klar, dass Veranstaltungen dieser Art nicht im Sinne der Eigentümerin seien. „Wir distanzieren uns jedenfalls von jeglicher Form von Rechtsextremismus“, sagt Hölzl. Zudem kündigte sie ein Gespräch mit dem Pächter an.

Polizei ermittelte “in alle Richtungen”

Die Landespolizeidirektion Vorarlberg teilte auf Anfrage der NEUE mit, man habe “in alle Richtungen ermittelt”, sobald man von der Veranstaltung erfahren habe. Das Ergebnis sei an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt worden. Wann die Polizei vom Auftritt erfahren hatte und ob ihr die Veranstaltung schon im Vorfeld bekannt war, ließ die Landespolizeidirektion offen. Sie verwies auf einen engen nationalen und internationalen Austausch, insbesondere mit Partnerbehörden im Bodenseeraum und der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst.

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Verwaltungsstrafe wegen Verstoß gegen Verbote-Gesetz

Der Feldkircher Auftritt hatte für Sellner jedenfalls ein gerichtliches Nachspiel, wie die NEUE als erstes berichtete. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte eine Verwaltungsstrafe von 1.500 Euro, weil er bei der Veranstaltung ein T-Shirt mit dem Logo des Computerspiels „Overwatch“ getragen hatte. Das Zeichen ähnelt stark dem verbotenen Symbol der IBÖ, einem stilisierten Lambda, dem elften Buchstaben des griechischen Alphabets, in einem Kreis. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Strafe. Dazu kommen 300 Euro für das Beschwerdeverfahren und 150 Euro für das behördliche Verfahren. Insgesamt muss Sellner 1.950 Euro zahlen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ließ das Gericht zu. Nach Erhalt der Entscheidung Anfang Oktober kündigte Sellner auf X an, vors Höchstgericht zu ziehen und weiter für sein Recht zu kämpfen.

Fall wird zum Politikum

Auch in der Politik ist der Auftritt inzwischen Thema. Die Grünen-Nationalratsabgeordnete Nina Tomaselli will mit einer parlamentarischen Anfrage klären lassen, wann die Sicherheitsbehörden von einem möglichen Auftritt in Vorarlberg erfuhren und ob sie zuvor Informationen aus der Schweiz oder Deutschland erhielten. Außerdem fragt sie nach der Gefährdungseinschätzung, den gesetzten Polizeimaßnahmen und möglichen Vorkehrungen gegen weitere rechtsextreme Veranstaltungen in Vorarlberg. SPÖ-Abgeordneter Reinhold Einwallner drängt auf eine rasche Einberufung des Rechtsausschusses; die Neos unterstützen den Vorstoß.

Junge-Tat-Mitglieder verurteilt

Vor wenigen Tagen verurteilte das Bezirksgericht Zürich zwei Anführer der „Jungen Tat“ zu je zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe und zu unbedingten Geldstrafen. Drei weitere Mitglieder erhielten bedingte Geldstrafen; die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ermittlungen gegen die genannte Personen. bildeten den Hintergrund für die damaligen Sicherheitsbedenken rund um Sellners geplanten Auftritt.