Umstrittener Polizeieinsatz in Ludesch: Was die dienstrechtliche Prüfung ergab

Die Ermittlungen gegen Polizisten nach einem Einsatz gegen einen 15-jährigen Mopedlenker in Ludesch wurden wie berichtet eingestellt. Doch welches Ergebnis brachte die dienstrechtliche Prüfung? Die NEUE hat nachgefragt.
Der Polizeibeamte, dessen Vorgehen bei einer Amtshandlung in Ludesch im Juni für Diskussionen gesorgt hatte, muss auch keine dienstrechtlichen Konsequenzen befürchten. Wie die Landespolizeidirektion Vorarlberg auf Anfrage der NEUE mitteilt, wurde der Einsatz unabhängig vom strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auch dienstrechtlich geprüft. Dabei hätten sich keine Hinweise auf eine Dienstpflichtverletzung ergeben.
“Verhältnismäßig”
Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung eingestellt. Grundlage waren die Erhebungen der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM). Die Staatsanwaltschaft kam zum Ergebnis, dass von einem verhältnismäßigen Handeln und einer gerechtfertigten Ausübung der Amts- und Dienstpflichten auszugehen sei.
Video sorgte für Diskussionen
Der Vorfall ereignete sich am 18. Juni in Ludesch. Ein 15-jähriger Mopedlenker hatte sich laut Polizei einer Anhaltung entzogen und war über ein Feld geflüchtet. Ein Video zeigt, wie ihm eine zivile Polizeistreife den Weg abschneidet und der Jugendliche stürzt. Ob es dabei zu einer Berührung zwischen den Fahrzeugen kam, ist anhand der Aufnahmen nicht eindeutig erkennbar. Die Polizei verneint dies. Anschließend nimmt der Jugendliche seinen Helm ab und hebt kurzzeitig die Hände, ehe ihn ein Beamter zu Boden bringt. Die Aufnahmen hatten Fragen nach der Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes aufgeworfen. Nun steht fest: Sowohl die strafrechtlichen Ermittlungen als auch die dienstrechtliche Prüfung blieben ohne Konsequenzen für den Beamten.