29-Jähriger von Kunstdiebstahl bei Investor freigesprochen

26.06.2026 • 14:58 Uhr

Weil er im vergangenen Jahr ohne Kunstkenntnisse ein Bild von Anselm Kiefer aus einer Villa in Wien-Währing gestohlen hatte, ist ein 29-Jähriger am Freitag vor dem Landesgericht gestanden. Der Mann zeigte sich geständig, betonte jedoch, das Kunstwerk für Müll gehalten zu haben. Das Gericht schenkte ihm Glauben und wertete den Vorfall als einfachen Diebstahl. Der Mann wurde im Zweifel rechtskräftig freigesprochen, weil eine Verjährung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Der Rumäne arbeitete laut eigenen Angaben im Zeitraum zwischen Mai und Juni 2025 auf der Baustelle in Wien-Währing. “Ich hab den Schutt rausgebracht und bin durch die Garage rausgegangen”, sagte er vor Gericht aus. “Da hab ich das Bild auf einem Haufen Holzlatten entdeckt.” Er habe gedacht, dass das ein Fall für den Müll sei. “Es tat mir leid, dass so etwas weggeworfen wird”, zeigte sich der unbescholtene 29-Jährige geständig.

“Habe Chat GPT gefragt”

Bei dem Bild handelte es sich um das Kunstwerk “Die Argonauten” von Anselm Kiefer, das ein Bleiflugzeug zeigt. Ihm sei der Wert nicht bewusst gewesen, sagte der Angeklagte vor dem Richter. “Selbst wenn es für den Müll gedacht ist, dürfen Sie es nicht einfach nehmen”, wies der Richter ihn zurecht.

Er habe schließlich zuhause eigene Recherchen zu dem Bild angestellt. “Ich habe Chat GPT gefragt, wie viel es wert sein könnte.” Die KI habe dann letztlich eine Schätzung von 5.000 Euro ausgespuckt. Er habe dann festgestellt, dass das Bild aus dem Dorotheum stamme. Dort habe er dann eine Anfrage gestellt.

“Ich mag Flugzeuge”

“Haben Sie sich je mit Kunst befasst vor Chat GPT?”, wollte der Richter von dem Angeklagten wissen. “Nein, aber ich mag Flugzeuge.” Das unterstrich am Freitag auch die Verteidigerin: “Ihm gefallen einfach Flugzeuge.”

Er sei nicht sehr gebildet und kenne sich nicht mit Kunst aus, räumte der 29-Jährige ein. Er wolle sich bei dem Geschädigten entschuldigen, der Vorfall tue ihm leid.

Der Richter hielt es am Ende nicht für möglich, dass ein Laie den Wert des Bildes zweifelsfrei einschätzen könne: “Ich hab’ meine Kollegen gefragt, selbst dort hat niemand geglaubt, dass das Bild mehr als 5.000 Euro wert ist.” Als schwerer Diebstahl gilt unter anderem ein Diebstahl von Gegenständen mit einem Wert von mehr als 5.000 Euro: “Ich glaube Ihnen, dass Sie nicht wussten, dass das mehr als 5.000 Euro wert ist.”

“Fragen Sie das nächste Mal nach”

Die Anzeige ging erst im April 2026 bei der Polizei ein. Der Grund dafür blieb unklar. Der Abschlussbericht ging schließlich am 18. Mai an die Staatsanwaltschaft. Vor Gericht ließ sich nicht mehr einwandfrei klären, wann genau es zu dem Vorfall im vergangenen Jahr kam und wann letztlich die Polizei einen konkreten Verdacht gegen den Rumänen schöpfte. Weil der Richter in dem inkriminierten Vorfall lediglich einen einfachen Diebstahl sah, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Der Staatsanwalt wies den Richter am Freitag drauf, dass diese möglicherweise bereits eingetreten sein könnte.

Der Angeklagte wurde daraufhin im Zweifel freigesprochen. “Im Zweifel ist es verjährt”, sagte der Richter. “Fragen Sie das nächste Mal nach, bevor Sie was mitnehmen”, rügte der Richter den Mann. Die Staatsanwaltschaft legte kein Rechtsmittel ein. Das Urteil ist rechtskräftig.