3-Euro-Steuer gilt ab 1. Juli für in EU gelieferte Packerl

Ab 1. Juli wird die 3-Euro-Importsteuer auf kleine Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro fällig. Sie gilt nach Angaben des Rats der EU für 93 Prozent aller E-Commerce-Lieferungen in die EU. Die Pauschale ist eine Übergangslösung, denn künftig sollen alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein. Laut EU führte die Zollfreiheit zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für Verkaufende und Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbrauchende.
Die Mitgliedsländer der EU hatten sich im Vorjahr darauf verständigt, die geltende 150-Euro-Freigrenze für Pakete aus China oder Indien abzuschaffen. Sobald die geplante EU-Zolldatenplattform technisch einsatzbereit ist, werden somit für alle Waren, die in die EU eingeführt werden, Zölle gelten. Dies sollte voraussichtlich ab Mitte 2028 der Fall sein. Um so früh wie möglich eine einfache Lösung gegen die Paketflut zu haben, wurde die pauschale Übergangslösung ausgearbeitet, die vorläufig bis 1. Juli 2028 gilt. Ab 1. November dürfte zudem eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt kommen. Die 3-Euro-Importsteuer gilt auch für Einfuhren aus den USA und Großbritannien.
Zoll fällt pro Kategorie an, nicht pro Paket
Der vorläufige Pauschalzoll gilt für Pakete, die direkt an Verbraucher in der EU versandt werden. Die Steuer gilt aber nicht pro Paket, sondern hängt vom Inhalt ab: Die Zölle werden auf jede der einzelnen Warenkategorien (“Zollpositionen”) erhoben, die in einem Paket enthalten sind. Wenn ein Paket beispielsweise eine Bluse und eine Handyhülle enthält, fallen diese unter zwei verschiedene Kategorien des Zolltarifs. Zwei Abgaben in Höhe von insgesamt 6 Euro fallen damit an. Auch Einfuhrumsatzsteuern und Postgebühren können dazukommen, und eine Billigbestellung einiges kosten lassen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission hat sich die Menge kleiner Pakete, die in die EU eingeführt werden, von 2022 bis 2024 jedes Jahr verdoppelt. 2024 gelangten 4,6 Milliarden solcher Pakete auf den EU-Markt, das sind 12 Millionen pro Tag. Im Vorjahr waren es rund 5,9 Milliarden. Rund 90 Prozent aller E-Commerce-Importe mit einem Wert von bis zu 150 Euro kamen laut Angaben der EU-Kommission aus China. Alle EU-Länder waren laut Ratsangaben für die Abschaffung der Zollfreigrenze. Sie soll auch ein Zeichen an die europäischen Händler sein.
Auch WKÖ und Handelsverband für Befreiung
Forderungen nach einem Ende der Zollbefreiung waren auch von Handelsvertretern aus Österreich gekommen, etwa von der Wirtschaftskammer und dem Handelsverband. Der Verband setzte sich laut eigenen Angaben gemeinsam mit dem europäischen Dachverband Ecommerce Europe seit zehn Jahren für eine Abschaffung der EU-Zollfreigrenze ein. Laut Handelsverband liegt das Schadensausmaß allein in Österreich bei bis zu 4,5 Mrd. Euro. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hatten die Abschaffung begrüßt.
Angesichts des exponentiellen Anstiegs des E-Commerce habe die Schwelle zu unlauterem Wettbewerb für EU-Unternehmen geführt und Umweltbedenken aufgeworfen, so eine Aussendung des Rates der EU. Unternehmen von außerhalb der EU hätten damit einen Anreiz, Sendungen von Waren in die Union aufzuteilen, um die Zahlung von Zöllen zu vermeiden. Ein Großteil der Pakete wird zudem meist kostenlos zurückgeschickt, was zu hohem Transport- und Verpackungsaufwand führt und von Umweltschützern darum schwer kritisiert wird.
Paketabgabe kommt in Österreich
Laut der aktuellen “E-Commerce Studie” der KMU Forschung im Auftrag des Handelsverbandes werden rund die Hälfte der Online-Shoppingausgaben in Österreich bei ausländischen Internethändlern getätigt, unter anderem Amazon und Zalando. Auf chinesische Online-Shopping-Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress entfallen schätzungsweise 10 Prozent (oder 1,3 Mrd. Euro) der heimischen E-Commerce-Ausgaben. In Österreich ist ab 1. Oktober eine Paketabgabe für große Online-Händler mit einem Umsatz von mehr als 100 Mio. Euro pro Jahr geplant und wird laut Handelsverband 16 Online-Händler und -Marktplätze betreffen.
Die Abschaffung der Freigrenze ist Teil einer großen EU-Zollreform. Eine neue EU-Zollbehörde soll in Zukunft eine EU-Zolldatenplattform überwachen, um den Zollbehörden einen umfassenden Überblick über die Lieferketten und Produktionsprozesse der in die EU eingeführten Waren zu geben. Wachsende Handelsströme, fragmentierte nationale Systeme, der rasche Anstieg des elektronischen Handels und sich wandelnde geopolitische Realitäten würden großen Druck erzeugen, begründete die Kommission ihre Pläne. Der Rat der Mitgliedsländer und das Europäische Parlament einigten sich im März auf die Reform.