46-Jähriger nach 13 Messerstichen gegen Ehefrau vor Gericht

Weil er seiner Ehefrau am 2. Mai 2026 in Wien-Donaustadt 13 Messerstiche versetzt hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht wegen versuchten Mordes gegen einen Familienvater verhandelt worden. Die Staatsanwältin sprach von einer “entsetzlichen Bluttat” und einem “heimtückischen Angriff”. Verteidigerin Iris Augendoppler ortete eine “emotionale Überforderung” des 46-Jährigen und eine “eskalierende Ausnahmesituation”, was zu einer “absolut unkontrollierten Tat” geführt hätte.
Der aus Afghanistan stammende Angeklagte hatte seine Frau vor 30 Jahren geheiratet. Er lebte mit der 44-Jährigen und vier gemeinsamen Kindern in einem beschaulichen Ort in der Provinz, ging einer geregelten Beschäftigung nach, war bestens integriert und wies bis zuletzt keine Vorstrafen auf. Drei seiner vier Kinder betreiben ein Hochschulstudium.
Aufgrund einer Erkrankung musste sich die Ehefrau in Wien behandeln lassen, weshalb sie vorübergehend in die Bundeshauptstadt zog, wo ihre Kinder zu Studienzwecken leben. In dieser Situation mutmaßte der 46-Jährige, seine Ehefrau würde ihn mit einem anderen Mann betrügen. Konkreten Anhaltspunkt, dass dem tatsächlich so war, gab es keinen. Nach einem Streit am Telefon setzte sich der Mann in sein Auto, fuhr nach Wien und versuchte, seine Frau zu überreden, sofort mit ihm nach Hause zu kommen.
Von erwachsenen Kindern überwältigt
Als sie das ablehnte, zog er ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimetern und stach ihr die Klinge 13 Mal in den Rücken, während die Frau mit ihrem jüngsten Sohn am Boden saß und mit dem Dreijährigen spielte. “Aufgrund ihrer Hilfeschreie kamen ihr die erwachsenen Kinder zu Hilfe”, berichtete die Staatsanwältin den Geschworenen. Sie konnten den Vater überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei in Schach halten, wobei zwei von ihnen geringfügige Verletzungen an der Wade bzw. am rechten Daumen erlitten.
Demgegenüber bewirkten die der Ehefrau zugefügten Stiche eine mehrfache Eröffnung beider Brusthöhlen und eine Beschädigung des Lungengewebes, was zu einer rechtsseitigen Luftbrustfüllung und Einblutungen in die Brusthöhlen führte. Dank rascher notfallmedizinischer Hilfe kam sie mit dem Leben davon.
Er habe “unabsichtlich” zugestochen, behauptete der Angeklagte. Er sei “komplett außer Kontrolle” gewesen. Seine Frau sei “die beste Frau auf der Welt”, aber damals habe er daran gezweifelt: “Jetzt habe ich gemerkt, dass meine Frau unschuldig ist. Ich kann nicht beweisen, dass sie mich betrogen hat. Ich schwöre, dass meine Frau eine saubere Frau ist.”
Angeklagter: Bin “kein Unmensch”
An die Stiche habe er keine Erinnerung, meinte der 46-Jährige. Er habe damals “viele negative Gedanken gehabt” und außerdem unter Schlaflosigkeit gelitten. Sein größtes Problem sei aber der Alkohol gewesen. Er sei “kein Unmensch, ohne Alkohol, ohne Wodka bin ich nicht so”.
Laut einem Gutachten dürfte der Angeklagte im Tatzeitpunkt 1,5 Promille intus gehabt haben. Zurechnungs- und Schuldfähigkeit waren aber gegeben. Daher drohen dem Mann nun im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.