AK: Verunsicherung durch neue Regeln für Banküberweisungen

HEUTE • 11:17 Uhr

Die seit gut zwei Wochen geltenden neuen Regeln für Banküberweisungen sorgen unter Bankkundinnen und Bankkunden für “Verunsicherung und Verwirrung”. Das sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz bei der Arbeiterkammer Wien, am Freitag im Ö1-“Morgenjournal”. Die neuen Vorgaben seien aber grundsätzlich zu begrüßen. Sie sieht auch die Banken in der Pflicht – diese müssten “mehr aufklären, mehr informieren”.

Die neuen Regeln sehen vor, dass Banken bei jeder Überweisung prüfen, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, wird der Kunde entsprechend gewarnt. Verbraucherinnen und Verbrauchern rät Zgubic, bei einer Warnung alle Daten zu überprüfen und gegebenenfalls beim Empfänger anzurufen. Unternehmen, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe, sollten überprüfen, ob ihr Name auf der Rechnung mit dem bei der Bank hinterlegten Namen übereinstimmt.

Mitte der Woche hatten sich auch Hilfsorganisationen besorgt gezeigt, dass die neuen Regeln gemeinnützige Organisationen “in den entscheidenden Spendenmonaten vor Weihnachten” treffen könnten. Probleme gebe es vor allem bei Organisationen mit langen Namen, mit Umlauten im Namen oder dort, wo der Organisationsname in einer anderen Sprache dargestellt wird, erklärte Ruth Williams vom Fundraising Verband Austria im Ö1-“Morgenjournal”.

Banken-Sprecher sieht nur “minimale Anlaufschwierigkeiten”

Wenig dramatisch schätzt man die Lage bei den Geldhäusern selbst ein. Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Sparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer, spricht auf Ö1 von “minimalen Anlaufschwierigkeiten”. Es werde “laufend daran gearbeitet und nachjustiert”.

Ähnlich äußerte sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) in einem Statement an die APA. Man beobachte “keine signifikanten Schwierigkeiten”. Bisher seien keine Beschwerden bei der FMA eingelangt, was man bei der Aufsichtsbehörde dahingehend interpretiert, “dass etwaige Probleme zwischen Bank und Kund:innen einvernehmlich gelöst werden” konnten.

Seit dem 9. Oktober müssen Banken Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums verpflichtend anbieten. Um Fehlüberweisungen und Betrug vorzubeugen, gibt es zudem neue Sicherheitsvorkehrungen: Die Geldhäuser prüfen vor dem Abschluss der Überweisung, ob der IBAN und der Empfängername zusammenpassen. Dabei gilt ein Ampelsystem: Stimmen die beiden Parameter überein, gibt die Bank grünes Licht für die Überweisung. Gibt es leichte Abweichungen (gelb), beispielsweise einen Tippfehler im Empfängernamen, macht das System einen Vorschlag für den richtigen Namen. Bei groben Abweichungen zwischen IBAN und Name wird die Überweisung beflaggt (rot). In jedem Fall kann der Kunde eine Warnung übergehen und trotzdem überweisen. Allerdings übernehme er dann die Haftung für den Fall einer Fehlüberweisung.